Direkt zum Inhalt

EU-Parlament für umstrittenes Fluggastdatenabkommen mit Australien

Airport Terminal Malaga
Foto: MKY661

Nachdem der Europäische Rat im September das umstrittene Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Australien unterzeichnet hat, hat heute auch das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben. Mit 463 Pro- gegenüber 96-Gegen-Stimmen und 11 Enthaltungen ist das Votum sehr deutlich zugunsten einer Ausweitung der Überwachung des Flugreiseverkehrs ausgefallen.

Kritiker sind entsetzt, denn künftig werden Fluggesellschaften verpflichtet sein, umfassende und teils sensible Informationen über europäische Fluggäste – so genannte Passenger Name Records (PNR) – an die australischen Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Dort werden sie für fünfeinhalb Jahre gespeichert und ausgewertet. Dementsprechend wertet der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser das Ergebnis der heutigen Abstimmung als "schweren Rückschlag für die Glaubwürdigkeit des Parlaments als Wächter über die Bürgerrechte in Europa."

Zu den wenigen österreichischen Abgeordneten, die gegen das Abkommen gestimmt haben, zählen übrigens, neben den unabhängigen MandatarInnen Martin Ehrenhauser und Angelika Werthmann, auch Eva Lichtenberger (Grüne), Karin Kadenbach (SPÖ) und Franz Obermayr (FPÖ) (Abstimmungsverhalten insgesamt siehe Seite 8 des Abstimmungsprotokolls (Resolution A7#0364/2011)).

Anlasslose Verarbeitung personenbezogener Daten grundrechtswidrig

Der deutsche Innenexperte Jan Philipp Albrecht (Grüne) verweist darauf, dass Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten mehrfach für grundrechtswidrig erklärt haben. "Auch das damit praktizierte ‘Profiling’ ist als Fortentwicklung der Rasterfahndung unvereinbar mit der Unschuldsvermutung. Hier werden Personen und ihr Verhalten ins Blaue hinein mit Verdachtsprofilen abgeglichen," so Albrecht. Die Grüne Fraktion lehnt das Abkommen daher ab und will auch "weiterhin gerichtliche Schritte prüfen, um dieser grundrechtswidrigen Praxis einen Riegel vorzuschieben".

Dass auch Liberale und Sozialdemokraten das neue Abkommen mit Australien zur Vorratsdatenspeicherung und Rasterung der Daten völlig unverdächtiger Fluggäste angenommen haben, ist für Albrecht eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für den Ruf des Europäischen Parlamentes als verlässliche Instanz zum Schutz der Bürgerrechte: "Nach jahrelangem Streit mit Rat und Kommission hat die Mehrheit der Abgeordneten offenbar den Maßstab verloren. Inhaltlich gibt es praktisch keine Verbesserungen gegenüber dem alten, vom Parlament wiederholt kritisierten Abkommenstext. Für künftige Maßnahmen zur Fluggastdatenspeicherung muss dringend gerichtlich geklärt werden, ob sie überhaupt mit dem geltenden EU-Recht und der Charta der Grundrechte vereinbar sind.”

Abkommen würde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten

Laut Martin Ehrenhauser besonders pikant: Ein von Linken, Grünen und Unabhängigen gefordertes Gutachten durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde mehrheitlich abgelehnt, obwohl selbst die für das Abkommen zuständige Berichterstatterin Sophie in't Veld (Liberale) bei einer Aussprache mit der EU-Kommission am Mittwoch Abend die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Massenspeicherung von Daten angezweifelt und die lange Speicherdauer von fünfeinhalb Jahren als "willkürlich" und "grundlos" bezeichnet hat.

Alexander Sander von der Initiative NoPNR spart nicht mit Kritik: "Dieses Verhalten zeigt, wie es um das Rechtsverständnis des EU-Parlaments bestellt ist. Allen Warnungen zum Trotz übergeht das Parlament ernsthafte rechtliche Zweifel auf Kosten der Grundrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger". Und auch Martin Ehrenhauser stößt in't Velds Abstimmungsverhalten sauer auf: "Selbst der verhandlungsführenden Abgeordneten ist scheinbar bewusst, dass das Abkommen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde," ansonsten hätte sie der Überprüfung durch den EuGH wohl zugestimmt.

Apropos Rechtsverständnis: In Bezug auf die heutige Abstimmung wusste der EU-Ministerrat bereits zwei Tage zuvor, was Sache ist. So steht in einem Hintergrund-Papier (S. 8) vom 25. Oktober zu lesen: "Das Europäische Parlament hat am 27. Oktober 2011 seine Zustimmung zum Abkommen gegeben." Ein klarer "Affront gegen das EU-Parlament", wie NoPNR hierzu bemerkt.

Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht gegeben

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sei "bei einer anlasslosen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung jedenfalls nicht erfüllt. Eine permanente Rasterfahndung wird die Sicherheit der Bürger nicht erhöhen, jedoch ihre Freiheit massiv einschränken," ist Ehrenhauser überzeugt. Vergangene Woche hat er daher bei einem Treffen mit der Justizministerin und PNR-Kritikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Rahmen einer europäischen Aktionswoche der Initiative NoPNR in Berlin die deutsche Bundesregierung aufgefordert, beim EuGH ein Gutachten über die Vereinbarkeit der Passagierdatenabkommen mit europäischem Recht einzuholen.

Deutschland hatte sich im Rat als einziges Land bei der Abstimmung zum PNR-Abkommen enthalten. Eine Überprüfung könne zudem auch bei den Verfassungsgerichten der Mitgliedsstaaten stattfinden. "Jede Regierung, die Verfassung und Grundrechte respektiert, ist nun gut beraten, zumindest die Rechtmäßigkeit dieses Abkommens zu überprüfen", fordert Ehrenhauser.

[unwatched]

Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/eYC