Staatstrojaner: Uhl verteidigt Rechtmäßigkeit des Einsatzes – andere Politiker fordern, der Staat solle Trojaner künftig selbst entwickeln
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Foto: M. Großmann / pixelio.de
Am gestrigen Mittwoch traten die Parlamentarischen Staatssekretäre aus dem Finanz- und dem Innenministerium im Rahmen einer Befragung der Bundesregierung vor den Bundestag und erklärten, das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) und die Zollbehörde hätten nicht mit Sicherheit wissen können, „was der Staatstrojaner kann und was nicht“, berichtet die Zeit. Schließlich hätten die Behörden lediglich Zugang zum Maschinencode, einer für Laien unverständlichen Kombination aus Nullen und Einsen, erhalten. Den Quellcode hätten sie nie bekommen und den Trojaner daher bloß in einer Testumgebung geprüft, bestätigten die Staatssekretäre Ole Schröder (Inneres) und Hartmut Koschyk (Finanzen).
In einer reinen Testumgebung hätten die Behörden jedoch niemals feststellen können, ob der Trojaner tatsächlich alles macht, was er verspricht, und ob er nicht zusätzlich noch versteckte und möglicherweise rechtswidrige Funktionen enthält, kritisieren die Experten vom Chaos Computer Club (CCC). Unter diesem Gesichtspunkt sei der Einsatz der Software schlicht als „sorglos, fahrlässig und zum Teil ahnungslos“ zu bezeichnen, meint dann auch Thomas Oppermann von der SPD.
Unterdessen ergab eine Analyse von Frank Braun (Universität Passau) für die Zeitschrift Kommunikation & Recht, dass „die Nutzung von Staatstrojanern zur Durchführung einer Quellen-TKÜ oder einer Online-Durchsuchung zum Zwecke der Strafverfolgung nach geltendem Recht unzulässig ist“. Es fehle derzeit noch an einer eindeutigen Rechtsgrundlage.
Hans-Peter Uhl, der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion CDU/CSU, möchte derweilen nichts von der Diskussion um die Rechtmäßigkeit des Trojanereinsatzes oder mögliche rechtswidrige Zusatzfunktionen wissen. Selbst wenn der eingesetzte Trojaner mehr Funktionen hätte als bestellt sei der Einsatz der Spionage-Software mit Sicherheit vollkommen rechtmäßig erfolgt, da man die angeblichen Zusatzfunktionen ja nicht genutzt habe, wie Uhl die Vorgangsweise der Behörden verteidigt.
Nach der gestrigen Befragung im Bundestag sollen heute die deutschen Innenminister von Bund und Ländern eine Telefonkonferenz zum Thema Staatstrojaner abhalten. Dabei dürfte es unter anderem um strengere staatliche Kontrollen der Spionage-Software gehen. So fordern die Innenminister Ralf Jäger (Nordrhein-Westfalen) und Uwe Schünemann (Niedersachsen) bereits, dass die Programme in Zukunft „von einer unabhängigen Stelle geprüft und zertifiziert werden“ sollen.
Und auch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert eine Zertifizierung oder etwa ein eigenes TÜV-Verfahren, um sicherzustellen, dass die Technik nicht über die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgeht. Eine Quellen-TKÜ und eine heimliche Online-Durchsuchung dürften auf keinen Fall ineinander übergehen, so die Ministerin.
Einige Politiker aus SPD und CDU haben auch einen Lösungsvorschlag, allerdings mit einem ganz anderen Ansatz. Künftig solle sich der Staat nicht mehr auf private Firmen verlassen, sondern Spionage-Software von nun an selbst entwickeln, meint man. Auf diese Weise wüssten die Behörden natürlich genauestens über die tatsächlichen Funktionen der Programme Bescheid. Also „entweder man lässt es ganz, oder man macht das selbst“, erklärte beispielsweise Michael Hartmann, der innenpolitische Sprecher der SPD, und fand Unterstützung beim Vorsitzenden des Bundesinnenauschusses, Wolfgang Bosbach (CDU).
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