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Schweiz: Behörden bestätigen Einsatz des Bundestrojaners

Das Justiz- und Polizeiministerium (EJPD) der Schweiz hat am gestrigen Mittwoch bestätigt, die als „Bundestrojaner“ bekannte Spionage-Software, die bereits in Deutschland Gegenstand eines Datenschutzskandals ist, eingesetzt zu haben. So sei die Software bei der Überwachung von Computern Verdächtiger durch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und die Kantonspolizei Zürich zur Anwendung gekommen.

Konkret handle es sich um ein Programm, das verschlüsselte Programme entschlüsselt. Doch um welche Software es sich genau handelt, könne aus Rücksicht auf die Interessen der Strafverfolgung nicht genannt werden.

Allerdings gibt es in der Schweiz derzeit keine Rechtsgrundlage für den Einsatz staatlicher Spionage-Programme dieser Art. Denn trotz mehrmaliger Versuche, so etwa im Jahr 2006 im Zuge der Revision des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, ist es bisher nicht gelungen, den Einsatz derartiger Überwachungsprogramme rechtlich zu verankern.

Geht es jedoch nach den Behörden, rechtfertigt die Strafprozessordnung bereits den Einsatz „technischer Überwachungsgeräte“ und somit auch den Einsatz eines Trojaners. Juristen bezweifeln allerdings, dass die Strafprozessordnung eine Online-Durchsuchung abdeckt, vielmehr bezeichne „technische Überwachungsgeräte“ Werkzeuge zum Abhören telefonischer Kommunikation.

Nun wird auch in der Schweiz der Ruf nach klaren Richtlinien des Einsatzes von Spionage-Software laut. Der Missbrauch der Technologie müsse unter allen Umständen verhindert werden.

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