EDSB: Kommunikationsvertraulichkeit muss gewahrt bleiben
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), Peter Hustinx, hat am Freitag eine Stellungnahme zur Mitteilung der Europäischen Kommission "Offenes Internet und Netzneutralität in Europa" (KOM (2011) 222 endg.) verabschiedet.
Netzneutralität bezieht sich auf die Frage, ob es Internet Service Providern (ISPs) erlaubt werden sollte, den Netzwerkverkehr zu überwachen und Internetzugänge zu filtern oder zu beschränken (z. B. um bestimmte Dienstleistungen oder Anwendungen (u.a. Peer-to-Peer) zu blockieren oder anderen einen bevorzugten Zugang zu geben).
Das Thema hat in den vergangenen Monaten großes Interesse erregt und einige Kontroversen ausgelöst. Der Datenschutzbeauftragte weist nachdrücklich auf die schwerwiegenden Folgen dieser Praktiken für das Grundrecht auf Privatsphäre und Datenschutz der Nutzer, insbesondere in Bezug auf Kommunikationsvertraulichkeit hin. Bestimmte Überprüfungstechniken, die von ISPs verwendet werden, können in höchstem Maß in die Privatsphäre eingreifen, besonders wenn sie den Inhalt der Internetkommunikation von Einzelnen, einschließlich gesendeter oder empfangener E-Mails, besuchter Webseiten und heruntergeladenen Dateien, offenbaren.
Nach Ansicht des EDSB ist es daher von entscheidender Bedeutung, dass die Einhaltung der Datenschutzvorschriften eng überwacht wird. In einer Pressemitteilung erklärt Hustinx dazu: "Das Konzept der Netzneutralität beruht darauf, dass Informationen über das Internet unparteiisch ohne Rücksicht auf Inhalt, Ziel oder Quelle übertragen werden sollten. Bei der Überwachung von individueller Internetkommunikation können ISPs die bestehenden Regeln der Kommunikationsvertraulichkeit, ein Grundrecht, das sorgfältig bewahrt werden muss, verletzen. Eine ernsthafte politische Debatte über Netzneutralität muss sicherstellen, dass die Kommunikationsvertraulichkeit der Nutzer effektiv geschützt wird."
Hustinx betont, dass mehr getan werden sollte, um eine zufriedenstellende Politik auf den Weg zu bringen und fordert die Kommission dazu auf, eine Debatte unter Einbeziehung aller relevanten Akteure einzuleiten, um zu klären, wie die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Zusammenhang gelten.
[unwatched/edps.europa.eu]
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