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Österreich plant neuerlich Datenweitergabe an die USA

Freiheit statt Angst Österreich

Die österreichische Bundesregierung hat am Montag einen Entwurf zu einem "Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten" vorgelegt. Mit diesem Abkommen soll den US-Behörden Zugriff auf die in den heimischen Polizei-Datenbanken gespeicherten personenbezogenen Daten ermöglicht werden.

Dies gilt nicht nur für Stammdaten, wie etwa Name und Adresse, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, sondern auch für Nummern von Reisepass und anderen Ausweispapieren ebenso wie für Fingerabdrücke und Informationen über "jegliche Umstände, aus denen sich eine "Annahme" über eine Straftat ergeben könnte. Auch ein automatisierter Abruf von DNA-Profilen ist im Abkommen vorgesehen.

Damit eröffnet die Bundesregierung den US-Behörden (wieder einmal) weitreichenden Zugriff auf die Daten der eigenen Bürger, ohne dass dabei für ausreichenden Rechtsschutz für die Betroffenen gesorgt wäre. Und sie setzt einen weiteren Schritt zur umfassenden Überwachung der Bürger nicht nur durch die eigenen Behörden, sondern auch durch FBI und andere US-Behörden.

Laut Vertragstext verpflichten sich die Vertragsparteien, die "personenbezogene Daten ... gemäß ihren jeweiligen Rechtsvorschriften zu verarbeiten". Dies klingt vielleicht beruhigend, ist es aber keineswegs. Denn Datenschutz, Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Sperrung oder Löschung von (falschen) Daten steht nach US-amerikanischem Recht nur US-Bürgern zu.

De facto gibt die österreichische Regierung damit jeglichen Rechtsschutz für die eigenen Bürger bzw. deren Daten auf, denn sind die Daten einmal in der Hand der US-Ermittler, haben die österreichischen Behörden – geschweige denn der betroffene österreichische Bürger – de facto keinen Einfluss mehr darauf, was mit den Daten geschieht. Die Chancen für zu Unrecht Verdächtigte auf Richtigstellung oder Rehabilitierung sind im Ernstfall entsprechend gering.

Wie derartige Abkommen in der Realität abgewickelt werden, hat sich am Fall des umstrittenen Bankdatenabkommens (SWIFT) zwischen der EU und den USA gezeigt. Nicht nur, dass die US-Behörden sogar einem EU-Parlamentarier das bloße Recht auf Auskunft über eventuell über ihn gespeicherte SWIFT-Daten verweigert haben. Eine Kontrolle hat zutage gebracht, dass die US-Ermittler entgegen allen Vereinbarungen keine schriftlichen, und damit nachvollziehbaren und nachprüfbaren Anfragen vorlegen, sondern Daten einfach in Bausch und Bogen telefonisch bei Polizeibehörde Europol "bestellen".

Auf diese Weise hat Europol ohne rechtmäßige Kontrolle bereitwillig Millionen von Daten über Banktransaktionen europäischer Bürger und wohlgemerkt auch europäischer Unternehmen weitergegeben. Wie viele Daten es genau waren, kann die zuständige Europol-Behörde nicht einmal beziffern, es sollen "Millionen" gewesen sein. Will jemand allen Ernstes glauben, die österreichische Polizei wird mit den Daten ihrer Bürger wesentlich anders umgehen als es das Europäische Polizeiamt Europol tut?

Hinzu kommt noch, dass Österreich mit jedem bilateralen Abkommen die – ohnehin schwachen – Bemühungen der Kommission unterläuft, auf EU-Ebene bessere Datenschutzstandards im Rahmen des "Informationsaustauschs" mit den USA durchzusetzen. Und dies nicht zum ersten Mal, wie die Diskussion um die Datenweitergabe im Rahmen des 'Visa-Waiver'-Programms gezeigt hat (unwatched berichtete).

Als Grund für das Abkommen wird übriges wieder einmal die Verhütung und Bekämpfung schwerer Straftaten, insbesondere des Terrorismus, bemüht, mit dem heutzutage fast schon jeder Grundrechtseingriff gerechtfertigt wird.

Als schwere Straftat im Sinne des Abkommens gilt dabei strafbares Verhalten, das mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist. Darunter fallen aber nicht nur Raub und Mord, sondern bereits der Diebstahl von Sachen oder die Entziehung von Energie mit einem Wert von mehr als 3.000 Euro, Sachbeschädigungen oder schwere Eingriffe in fremdes Jagd- oder Fischereirecht (!).

Warum solche Fälle nicht einfach im Zuge ohnehin bestehender Rechtshilfeabkommen abgehandelt werden können, bleibt offen. Welche Kosten die Umsetzung solcher Abkommen verursacht, wird gar nicht definiert. Der Bürger zahlt's jedenfalls. Er zahlt mit seinem Steuergeld und mit einem weiteren Stück seiner ohnehin schon erodierenden Privatsphäre. [unwatched]

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Bild: Freiheit statt Angst