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Offener Brief an EU-Kommission: VIBE!AT fordert erneute Evaluation der Vorratsdatenspeicherung

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Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT) hat auf die im April veröffentlichte Evaluation der Vorratsdatenspeicherung durch die Europäische Kommission reagiert und in Kooperation mit der europäischen Partnerorganisation European Digital Rights (EDRi) und 36 weiteren NGOs einen offenen Brief an EU-Kommissarin Cecilia Malmström verfasst.

Darin fordert VIBE!AT:

  • eine klare Evaluation der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit,
  • eine klare Definition von „schweren“ Verbrechen,
  • Vorschriften zur Datensicherheit und
  • die Berücksichtigung der Beeinträchtigung des Berufsgeheimnisses bei betroffenen Berufen.

Denn im Evaluationsbericht sei beispielsweise die Rede von Straftaten, die mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung verhindert worden seien, doch eine systematische Untersuchung der tatsächlichen Notwendigkeit der Maßnahme sei nicht erfolgt. Bei näherer Betrachtung käme man sogar zu dem Schluss, dass die angeführten Fälle keineswegs für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung sprechen.

Auch die Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung müsse – angesichts des schwerwiegenden Eingriffs in die Grundrechte der EU-Bürger – einer Prüfung unterzogen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die vielfach erwähnten „schweren“ Verbrechen. Zwar würde die Aufklärung und Prävention dieser immer wieder als Grund für eine vorrätige Speicherung der Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger genannt, doch habe die Kommission bisher versäumt zu definieren welche Straftaten als „schwer“ eingestuft werden. Dies führe dazu, dass jedes Mitgliedsland der EU sich nach seiner eigenen Definition von „schweren Verbrechen“ richte. In Österreich etwa werde die Vorratsdatenspeicherung bereits zur Verfolgung von Verbrechen ab einer Höchststrafe von einem Jahr herangezogen. VIBE!AT fordert an dieser Stelle eine klare Definition des genannten Begriffs und die Beschränkung des Einsatzes der Vorratsdaten auf organisiertes Verbrechen und Terrorismus.

Zudem seien Regelungen hinsichtlich der sicheren Speicherung der gesammelten Daten und des Zugriffs auf diese unerlässlich. Schließlich bestehe für die höchst sensiblen personenbezogenen Daten eine besonders große Gefahr des Missbrauchs.

Nicht zuletzt bedrohe die Vorratsdatenspeicherung das Berufsgeheimnis zahlreicher Berufsgruppen, so etwa von Journalisten, Ärzten oder Rechtsanwälten. Dies müsse bei der Überarbeitung der Richtlinie unbedingt berücksichtigt werden, fordert VIBE!AT.

Angesichts der von der EU-Kommission durchgeführten Evaluierung, die mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet, und dem weiterhin bestehenden dringenden Verbesserungsbedarf der Richtlinie, fordert VIBE!AT eine erneute Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte.

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