ÖRAK: Grund- und Freiheitsrechte werden unterlaufen
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Foto: ÖRAK
Anlässlich des Anwaltstags 2011 in Eisenstadt stellt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) die Weichen für die Nachfolge an der Spitze der anwaltlichen Standesvertretung. Der bisherige Präsident, Gerhard Benn-Ibler, zieht sich nach drei Funktionsperioden aus der Standesvertretung zurück. Bei seiner Abschiedsrede am Freitag sparte der 71-jährige nicht mit Kritik an der aktuellen Aushöhlung der Grund- und Freiheitsrechte.
Straftatbestände werden immer breiter, der Ruf nach noch mehr
Überwachungsinstrumenten immer lauter.
Die Rechtsanwaltschaft betrachte mit Sorge, dass mit dem Argument der Terrorbekämpfung und Gefahrenabwehr Grund- und Freiheitsrechte unterlaufen werden, erklärte Benn-Ibler. Dazu gehöre auch, dass Straftatbestände immer breiter würden, weil man ohne Rücksicht auf unerwünschte Nebenwirkungen möglichst alles Denkbare mit umfassen will. Dabei drohe die erforderliche Bestimmtheit der Straftatbestände verloren zu gehen, der Bürger sei immer weniger in der Lage zu erkennen, was erlaubt und was verboten ist. "Von Auswüchsen wie sie der Tierschützerprozess vorgezeigt hat ganz zu schweigen", so Benn-Ibler weiter.
Es gehe um nichts weniger als "um die Freiheit, die Achtung des Individuums, die Selbstbestimmung, die grundsätzliche Chancengleichheit, um Grundrechte, wie insbesondere den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz", so der scheidende Präsident, der beklagte, dass Freiheit und Grundrechte im öffentlichen Diskurs leider nur Randthemen seien.
Der Ruf der Sicherheitsbehörden nach ausgedehnten Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr in Zusammenhang mit potentiellen, terroristischen Einzeltätern sei zwar aus Sicht der Behörden nachvollziehbar, aber dennoch in höchstem Maße bedenklich. Durch eine verdachtsunabhängige Anhäufung personenbezogener Daten Einzelner ohne richterliche Bewilligung oder Gefahr im Verzug würde tief in die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre des Bürgers eingegriffen.
Die im aktuellen Entwurf vorgesehene Einbeziehung eines Rechtsschutzbeauftragten sei keine Lösung des Problems. "Ein Rechtsschutzbeauftragter macht nur dann Sinn, wenn er völlig unabhängig ist und tatsächlich Kontrolle ausüben kann. Dafür bräuchte er aber auch entsprechende Personal- und Sachressourcen, also ein eigenes Budget", so Benn-Ibler. "Die Rechtsanwaltschaft wird unablässig gegen derartige Fehlentwicklungen auftreten", kündigte Benn-Ibler heftigen Widerstand gegen Eingriffe in den Kernbereich der Grundrechte an.
Im Kampf gegen die "apokalyptischen Reiter der Gegenwart" muss der Mensch mit seinen Grundrechten im Mittelpunkt stehen.
"Finanzkrise, organisierte Kriminalität, Korruption und Terrorismus sind die apokalyptischen Reiter, die unsere Welt heute heimsuchen. Wir müssen dagegen ankämpfen. Aber wir haben den Kampf schon verloren, wenn wir nicht dennoch den Menschen mit allen seinen unverbrüchlich zu haltenden Grundrechten, die seine Menschenwürde sichern, in den Mittelpunkt stellen", warnte Benn-Ibler.
Es sei Aufgabe der Rechtsanwaltschaft, im Interesse des Bürgers und der Rechtsstaatlichkeit wachsam zu sein, und die Gefahr von Grundrechtseingriffen wie ein Seismograph aufzuzeigen. Gerade in einer krisenhaften Zeit komme es darauf an, dass Grundwerte hochgehalten werden, dazu gehöre auch ethisches Handeln. Eine Ethikdiskussion sei daher auch in Österreich zu führen, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wieder herzustellen.
Grund- und Menschenrechte auch für den neu gewählten Präsidenten ein Schwerpunkt.
Am Samstag wählten die ÖRAK-Mitglieder den 54-jährigen Salzburger Rupert Wolff zum ihrem Präsidenten. Neben der Vertretung der Standesinteressen will sich der Neugewählte künftig darum bemühen, das "angekratzte Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wieder herzustellen". Er möchte alle Beteiligten in einer "Initiative Justiz" zusammenführen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
Aber auch der Einsatz für Grund- und Menschenrechte sei ihm ein besonderes Anliegen. "Die Rechtsanwaltschaft wird auch in Zukunft immer dann ihre Stimme erheben, wenn Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt und der Rechtsstaat beschädigt zu werden drohen. Hier gilt es stets wachsam zu sein."
[unwatched / ÖRAK / APA]
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