Fluggastdaten: EU-Rat verabschiedet PNR-Abkommen mit Australien
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Foto: Viktor Gula
Am gestrigen Donnerstag hat der Rat der europäischen Innenminister einen neuen Entwurf des PNR-Abkommens zwischen der EU und Australien abgesegnet. Sollte diese Vereinbarung auch die Zustimmung des EU-Parlaments finden, wären Fluggesellschaften verpflichtet, umfassende und teils sensible Informationen über europäische Fluggäste – so genannte Passenger Name Records (PNR) – an die australischen Sicherheitsbehörden zu übermitteln.
Begründet wird die massive Datensammelwut – wie so oft – mit der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus, ebenso wie der Verfolgung – bisher kaum definierter – „schwerer länderübergreifender Verbrechen“. Betroffen wären von der vorrätigen Speicherung der Passagierdaten sämtliche Flüge, die aus einem EU-Staat nach Australien oder umgekehrt starten oder etwa auf dem Weg zu ihrem Endziel in Australien zwischenlanden.
Daten sollen 5,5 Jahre gespeichert werden
Dabei sollen die australischen Sicherheitsbehörden die umfangreichen Datensätze, die bis zu 60 unterschiedliche Informationen enthalten können, 5,5 Jahre lang speichern und verarbeiten dürfen. Betroffen wären neben dem Namen und der Anschrift des Passagiers auch Informationen wie Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen, Sonderwünsche im Hinblick auf die Verköstigung an Bord sowie weitere Buchungsdetails wie Reiseverlauf, Zielort, Sitzplatzreservierung oder Informationen zu Hotel- und Mietwagenbuchungen oder Mitreisenden.
Daten über die ethnische Herkunft oder religiöse und politische Überzeugung einer Person sowie Informationen über sexuelle Vorlieben oder das gesundheitliche Befinden sollen hingegen nicht Gegenstand des Datenaustausches sein. Zudem gebe man europäischen Bürgern die Möglichkeit, die zu ihrer Person gespeicherten Daten einzusehen und bei fehlerhaften Informationen gegebenenfalls die Korrektur oder Löschung der betroffenen Daten durch den australischen Datenschutzbeauftragten zu veranlassen.
Unverhältnismäßiger Eingriff
Ersten Reaktionen zufolge stößt die gestrige Entscheidung der EU-Innenminister auf wenig Zuspruch. So stellt die Übermittlung der Daten europäischer Passagiere und die Tatsache, dass diese Maßnahme weder eines konkreten Verdachts noch einer richterlichen Kontrolle bedarf, für die Initiative NoPNR einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar“. Zudem gäbe es bisher keine Beweise dafür, dass die Auswertung der Passagierdaten tatsächlich einen Vorteil im Kampf gegen den Terrorismus mit sich bringe.
Auch der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser zählt zu den Gegnern des PNR-Abkommens. Seiner Ansicht nach stellt die „verdachtsunabhängige Rasterfahndung“ – insbesondere aufgrund der langen Speicherdauer und des Umfangs der übermittelten Daten – einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar, der in keinem Verhältnis zu einem möglichen Nutzen der Maßnahme steht. Zudem sei „noch nicht einmal geklärt, ob der vorliegende Text grundrechts- und verfassungskonform ist“.
Und auch Jan Philipp Albrecht, der Innenexperte der deutschen Grünen im EU-Parlament, kann der gestrigen Entscheidung des EU-Rats nichts abgewinnen. Der Entwurf des Abkommens verstoße „gegen das europäische Datenschutzrecht und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien in Europa“. Besonders das so genannte „Profiling“, sprich der Abgleich der Daten einer Person mit Verdachtsprofilen, sei weder mit den Menschenrechten noch mit der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung vereinbar. Zudem hätten Verfassungsgerichte von EU-Staaten ebenso wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die anlasslose Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bereits mehrfach für grundrechtswidrig erklärt.
Daher appelliert Albrecht an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, das PNR-Abkommen mit Australien strikt abzulehnen. Das EU-Parlament wird wahrscheinlich Ende Oktober über die Zukunft unserer Daten abstimmen.
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