Vorratsdatenspeicherung: Entwurf zur Datensicherheitsverordnung
Das Infrastrukturministerium (bmvit) hat im Zuge der Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich einen neuen Entwurf zur Datensicherheitsverordnung (TKG-DSVO) zur Begutachtung vorgelegt.
Mit dieser Novelle zur TKG-DSVO sollen jene Bestimmungen festgesetzt werden, die zum einen als Grundlage zur Einrichtung einer Durchlaufstelle (DLS) dienen und deren Aufgaben und Funktionsweise beschreiben und zum anderen die von den Diensteanbietern einzuhaltenden Sicherheitsstandards definieren.
Die Verordnung umfasst insbesondere:
* Konkretisierung der Datensicherheitsmaßnahmen innerhalb des Betriebs von Anbietern
* Konkretisierung der Datensicherheitsmaßnahmen bei Übermittlung der Daten
* Darstellung der Grundstruktur und der Funktionen der Durchlaufstelle (DLS)
* Einrichtung und Betrieb der DLS
* Auditierung der DLS-Funktionen
* Einbindung in den Portalverbund
* Erstellung der und Zugang zur Zugriffsstatistik
Stellungnahmen zum Entwurf können dem bmvit (jd@bmvit.gv.at) noch bis zum 20. September 2011 unter Hinweis auf die Geschäftszahl BMVIT-630.326/0002-III/PT2/2011 übermittelt werden. Der Verordnungsentwurf, weitere Erläuterungen und Informationen stehen auf der Homepage des bmvit zur Verfügung.
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