Direkt zum Inhalt

Drittelbeschwerde: Anfechtung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich scheitert an FPÖ

gegenVDS-Demo Linz
Foto: gegenVDS.at

Ende April diesen Jahres hatte der österreichische Nationalrat die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf Druck der EU nach langem Hin und Her beschlossen. Obgleich die Opposition bis zum Schluss gegen das Vorhaben protestiert hatte, reichte eine Mehrheit der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP aus, um die Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie am Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und an der Strafprozessordnung (StPO) und somit die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Österreich zu beschließen (unwatched berichtete).

Doch die Oppositionsparteien wollten sich mit diesem Umstand nicht zufrieden geben und beschlossen die Änderung der genannten Gesetze anzufechten, indem sie die Verfassungskonformität der Vorratsdatenspeicherung durch den Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. So erwog man die Möglichkeit einer Drittelbeschwerde – eine Beschwerde, die von mindestens einem Drittel aller Abgeordneten des Nationalrates gestützt werden muss. Doch um das nötige Drittel zu erreichen, ist eine Zusammenarbeit der Oppositionsparteien BZÖ, FPÖ und der Grünen notwendig.

Anfangs sah es auch so aus, als wäre eine erfolgreiche Drittelbeschwerde in greifbarer Nähe. So erklärten sich die Parteien gesprächsbereit und folgten der Einladung der österreichischen Bürgerinitiative „AK Vorrat“, die alle drei Parteien an einem Tisch zusammen brachte. Nun sieht die Lage jedoch anders aus. Die FPÖ habe „kurz per E-Mail mitgeteilt, dass sie kein Interesse an einer gemeinsamen Anfechtung hat“, schreibt Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen. Eine nachvollziehbare Begründung hätten die Freiheitlichen bisher nicht geliefert.

Gerüchten zufolge sei ihnen die Anfechtung zu teuer gewesen, was Steinhauser jedoch bezweifelt, da es die Fraktionen jeweils nur „ein paar tausend Euro“ gekostet hätte. Geringe Summen also, wenn man bedenkt, dass es um die Wiedergewinnung der bürgerlichen Freiheit der österreichischen Bürger geht. Steinhauser glaubt vielmehr, dass sich die FPÖ aus parteipolitischen Motiven heraus von einer Drittelbeschwerde distanziert hat. So sei es wahrscheinlich, dass die Freiheitlichen die Vorratsdatenspeicherung durch eine Beschwerde der Kärntner Landesregierung – wo die FPÖ den Landeshauptmann stellt – anfechten wollen. Diese habe allerdings kaum Erfahrungen mit derartigen Beschwerden, daher sei es unverständlich, dass die FPÖ auf die Zusammenarbeit mit den anderen Parteien und den zahlreichen Experten des AK Vorrat verzichtet.

Die Grünen selbst wollen sich nun – wie das BZÖ auch – darauf konzentrieren zu prüfen, wie eine Individualbeschwerde einer betroffenen Person aussehen könnte, so Steinhauser. Dies ist allerdings erst möglich, wenn die entsprechenden Gesetze bereits in Kraft getreten sind. Somit haben die Parteien noch bis zum 1. April 2012 Zeit, sich ihre nächsten Schritte zu überlegen.

[unwatched / albertsteinhauser.at]

Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/cg