Arbeitnehmerdatenschutz: "Einstellung ELENAs ist bloß ein Ablenkungsmanöver"
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Foto: Church of emacs
Das Ende des Elektronischen Entgeltnachweises ist besiegelt, verkündete die deutsche Bundesregierung. Man habe sich entschieden das Projekt ELENA einzustellen, da sich die qualifizierte elektronische Signatur, die „datenschutzrechtlich zwingend geboten“ sei, nicht rasch genug verbreitet habe.
Nun müsse sichergestellt werden, dass die bereits gespeicherten 700 Millionen Datensätze schnellstmöglich und vollständig gelöscht werden und man die Arbeitgeber bis zur endgültigen Einstellung des Verfahrens von ihrer monatlichen Meldepflicht hinsichtlich der Daten ihrer Angestellten entbindet, fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar. Er selbst wolle in seiner Funktion als Datenschützer weiterhin sicherstellen, dass die bereits gesammelten Daten bis zu ihrer Löschung den höchsten Sicherheitsmaßnahmen unterliegen.
Sollten die Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten erfüllt werden, müssten sich Arbeitnehmer also nicht länger um ihre sensiblen personenbezogenen Daten sorgen, richtig? Falsch, sagt Roland Peters in einem Kommentar für n-tv.
Seiner Ansicht nach stellt das Einlenken der Bundesregierung lediglich ein Ablenkungsmanöver dar. Denn ELENA werde zwar abgeschafft, doch die zuständigen Minister hätten gleichzeitig die Erarbeitung eines neuen Konzepts für ein „einfaches und unbürokratischeres Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ angekündigt. Dabei werde das massenhafte Sammeln und Verknüpfen von Daten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine tragende Rolle spielen, wodurch sich am Grundkonzept des Verfahrens nichts ändern werde, so Peters.
Dass sich die Regierung entschlossen hat das Projekt ELENA aufzugeben, erklärt sich Peters viel mehr damit, dass man wohl befürchtet hat, dass ELENA einer verfassungsrechtlichen Prüfung im Rahmen der anhängigen Verfassungsklage nicht standhalten werde.
Hintergrund
Der Elektronische Entgeltnachweis wurde Anfang 2010 eingeführt. Dabei wurden Arbeitgeber verpflichtet, die Daten ihrer Angestellten Monat für Monat an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu senden. Nur wenige Monate nach der Einführung ELENAs reichte der AK Vorrat in Zusammenarbeit mit FoeBuD eine Verfassungsklage gegen dieses Verfahren ein.
[unwatched / BDSB / n-tv.de]
Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/6x


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