CEP: "Nachteile der VDS völlig außer Verhältnis"
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Foto: Peter Drier
Das renommierte Centrum für Europäische Politik (CEP) hat am Dienstag die Ergebnisse seiner Analyse über "die Anwendung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch die Mitgliedsstaaten, den Nutzen der Maßnahme sowie ihre Auswirkungen" veröffentlicht. Die CEP-Experten kommen dabei zu dem Schluss, dass die mit der Vorratsdatenspeicherung (VDS) verbundenen Nachteile "völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen" stehen.
Anlass für die Analyse war die Vorlage des Bewertungsberichts der Kommission zur VDS-Richtlinie. Marcus Schwenke und Benedikt Lange vom CEP stellen dazu fest, dass die Kommission mit ihrem Bericht die "Bedenken gegen die Eignung der VDS zur Bekämpfung schwerer Kriminalität nicht beseitigen" konnte. Abgesehen davon, dass ein Großteil der Täter in der Lage ist, der Aufzeichnung ihrer Verkehrsdaten zu entgehen, bleibe es "höchst fragwürdig, ob eine Speicherung von Vorratsdaten überhaupt erforderlich ist". Mit dem Quick-Freeze-Verfahren stehe ein Instrument zur Verfügung, das in weit geringerem Umfang in die Grundrechte eingreift und mit dem das Ziel der Verbrechensbekämpfung ebenso gut erreicht werden kann.
In diesem Zusammenhang kritisieren die Autoren die im Bericht wiedergegebene Behauptung "einiger nicht benannter Mitgliedsstaaten", Quick-Freeze sei keine geeignete Alternative zur VDS, weil ohne VDS nicht auf historische Daten zurückgegriffen werden könne. Aus dem Bericht gehe aber deutlich hervor, dass eine lange Speicherfrist nicht erforderlich ist, deutsche Kriminalstatistiken würden dies ebenfalls belegen. Auch ignoriere die Kommission, dass sich Quick-Freeze in den USA sehr wohl bewährt hat und deshalb dort bis heute auf eine dem EU-Recht vergleichbare VDS verzichtet worden sei.
Denn der anlasslosen Erfassung eines höchst privaten Lebensbereichs der gesamten Bevölkerung stehe ein sehr beschränkter Nutzer entgegen. So habe sich in Deutschland gezeigt, dass die VDS die Aufklärungsquote lediglich um 0,006 % verbessert hat. Nicht zuletzt wegen der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme verstoße die VDS gegen die Grundrechte auf die Achtung des Privatlebens, auf Datenschutz und auf die Berufs- und wirtschaftliche Betätigungsfreiheit. Die mit der VDS verbundenen Nachteile stünden demnach "völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen, die sie bewirkt".
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, so das CEP, sollte daher aufgehoben werden. Stattdessen sollten nationale Behörden nur unter Einhaltung hoher Datenschutzstandards über das Quick-Freeze-Verfahren Zugriff auf Nutzerdaten bekommen.
[unwatched/CEP]


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