Niedersächsischer Innenminister: Ende der Vorratsdatenspeicherung hatte keine Auswirkung auf Aufklärungsquote
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Foto: gegenVDS-Demo Linz
Der niedersächsische Innenminister, Uwe Schünemann (CDU), seines Zeichens ein treuer Befürworter der vorrätigen Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten aller Bürger, zeigt nun offensichtlich Einsicht und gesteht, dass die Aufhebung des Vorratsdatenspeicherungsgesetzes durch das deutsche Bundesverfassungsgericht im Vorjahr keinen erwähnenswerten Einfluss auf die Aufklärungsquote von Straftaten in Deutschland hatte. So erklärte Schünemann Ende Mai vor dem niedersächsischen Landtag, dass „bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Tatmittel Internet begangen wurden“ keine „erheblichen Auswirkungen im Hinblick auf die Aufklärungsquote“ festgestellt werden konnten.
Somit bestätigt der niedersächsische Innenminister erstmals das, wovon Gegner der Vorratsdatenspeicherung schon immer überzeugt waren. Nämlich, dass es keine Auswirkung auf die Anzahl der begangenen und aufgeklärten Straftaten hat, ob die präventive Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten der Bürger im Zuge der Vorratsdatenspeicherung, oder eine Speicherung der Daten bei Vorliegen eines konkreten Verdachts zum Einsatz kommt. Bloß, dass die Vorratsdatenspeicherung alle Bürger des Landes unter Generalverdacht stellt und erheblich in die Privatsphäre der Bürger eingreift. „Die Politik muss einsehen, dass Vorratsdatenspeicherung schlichtweg die Falschen trifft, nämlich völlig unschuldige und unverdächtige Bürger“, erklärt Patrick Breyer vom AK Vorrat.
Dass Schünemann trotz seiner neuesten Erkenntnis an der Vorratsdatenspeicherung festhält, kann sich Armin Schmid, ebenfalls vom AK Vorrat, nur damit erklären, dass in diesem Fall bloß noch „ideologisch“ argumentiert wird, da man nicht mehr in der Lage sei, die „abweichende Realität zu akzeptieren“.
Dass die Vorratsdatenspeicherung seinen Zweck in keinster Weise erfüllt habe, hätte nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags bestätigt, sondern auch die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts. Denn statistisch betrachtet habe die Vorratsdatenspeicherung in keiner der Untersuchungen einen positiven Einfluss auf die Aufklärungsquote gezeigt. Im Gegenteil, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sei die Aufklärungsquote sogar deutlich auf 75,7 % gesunken, wohingegen sie vor der Vorratsdatenspeicherung noch bei 79,8 % lag.
Auch stelle die Vorratsdatenspeicherung kein wirksames Mittel im Kampf gegen den Terrorismus dar, da sie leicht zu umgehen sei und Terroristen bereits jetzt auf wechselnde und anonymisierte Telekommunikationsmittel zurückgreifen würden, was durch die Vorratsdatenspeicherung bloß verstärkt werden würde.
[unwatched / AK Vorrat]


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