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EDSB: Vorratsdaten-Richtlinie nicht datenschutzkonform

EU-Datenschutzbeauftragter Peter Hustinx
Foto: EC

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Peter Hustinx hat heute neuerlich zur EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung Stellung genommen. Nach sorgfältiger Überprüfung des aktuellen Bewertungsberichts sei er zu der Erkenntnis gekommen, dass die Richtlinie den Anforderungen an die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht entspricht, so Hustinx. Auch eine Aufhebung der Richtlinie solle in Betracht gezogen werden.

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Heute hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Stellungnahme zum Bewertungsbericht der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet alle Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten, Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation aller Bürger zum Zwecke der Strafverfolgung zu speichern. Der Bericht der Kommission bewertet die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie und analysiert ihre Auswirkungen.

EDSB Peter Hustinx begrüßt zwar die Tatsache, dass die Kommission die Auswirkungen der Richtlinie für die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz, insbesondere im Hinblick auf die Kritik über den Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, berücksichtigt hat. Dennoch ist er, wie er in seiner heutigen Pressemitteilung erklärt, "nach sorgfältiger Analyse des Bewertungsberichts ... [zu] der Ansicht [gelangt], dass die Richtlinie die Anforderungen der Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht erfüllt". Maßgeblich für diese Einschätzung sind vor allem drei Gründe:

* Die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung, wie in der Richtlinie vorgesehen, ist noch immer nicht ausreichend nachgewiesen worden.

* Die Vorratsdatenspeicherung hätte weniger in die Privatsphäre eingreifend geregelt werden können.

* Die Richtlinie lässt zu viel Spielraum für die Mitgliedsstaaten, um zu entscheiden, für welche Zwecke die Daten verwendet werden können, und wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt werden kann.

Schon in der Vergangenheit hatte Peter Hustinx wiederholt ernste Zweifel an der Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung in so großem Maßstab vorgebracht und die Vereinbarkeit mit den bürgerlichen Rechten auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz in Frage gestellt. Heute erklärt er hierzu: "Obwohl die Kommission [Anm.: bei der Erstellung des Bewertungsberichts] eindeutig viel Mühe in das Sammeln von Informationen aus den Mitgliedstaaten investiert hat, sind die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten quantitativen und qualitativen Informationen nicht ausreichend, um ein positives Fazit über die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung ... zu ziehen."

Der Bewertungsbericht wird jetzt eine Rolle bei möglichen Entscheidungen zur Änderung der Richtlinie spielen. Der EDSB fordert die Kommission auf, ernsthaft alle Optionen in diesem weiteren Prozess zu prüfen und dabei auch die Möglichkeit der Aufhebung der viel kritisierten Richtlinie nicht außer Acht zu lassen.

Sollte es der Kommission jedoch gelingen, die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung – und damit die Notwendigkeit der Fortführung dieses Instruments – nachzuweisen müsste künftig die Verwendung der Daten in den Mitgliedsstaaten vereinheitlicht werden. Dabei sollte ein klarer und genauer Zweck für die Verwendung der Daten, der nicht umgegangen werden kann, festgelegt und dafür gesorgt werden, dass die Maßnahme verhältnismäßig bleibt und nicht über das Erforderliche hinausgehen.

[unwatched/edps.europa.eu]