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VDS: Österreichs Bevölkerung unter Generalverdacht

Andreas Krisch, AK Vorrat
Foto: mksult GmbH

Die Bundesregierung tut die im April verabschiedeten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung weiterhin als harmlos ab und wiederholt gebetsmühlenartig, man habe ohnedies nur die von der EU-Richtlinie vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt. Dass dies keineswegs den Tatsachen entspricht und warum auch die sehr weitgehende Version der Vorratsdatenspeicherung in Österreich keinen Mehrwert für die Bevölkerung bringen wird, erklärte kürzlich Andreas Krisch vom AK Vorrat im Interview mit dem Österreichischen Medienjournal.

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass künftig die Verbindungsdaten aller ÖsterreicherInnen – also wann sie mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails ausgetauscht haben, wo sie sich dabei befunden haben und wann sie sich wo ins Internet eingecheckt haben – lückenlos aufgezeichnet und für sechs Monate den Polizeibehörden zur Verfügung stehen müssen.

Mit solch einschneidenden Maßnahmen, die im massiven Widerspruch zu den bürgerlichen Grundrechten stehen, werde die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt, so Krisch. Dass den BürgerInnen für den Verlust an Grundrechten und Privatsphäre wenigstens ein Mehr an Sicherheit geboten werde, sei aber ein von der Politik gerne gebrauchter, aber bis heute noch nicht bewiesener Vorwand.

Mehr zur Situation in Österreich und welche Schritte der AK Vorrat gegen die europaweit umstrittene Vorratsdatenspeicherung setzen will, kann auf der Website des Neuen Österreichischen Medienjournal nachgelesen werden.

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