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Neues zur "Virtuellen Schengen Grenze"

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Die englische Originalfassung dieses Artikels ist verfügbar unter www.edri.org.

Der Rat der Europäischen Union hat nun ein Papier zu seinen umstrittenen Überlegungen über eine "virtuelle Schengen Grenze" veröffentlicht. Dieser Vorschlag zur Errichtung einer "Chinesischen Mauer" rund um das Internet in Europa wurde bei einer Ratssitzung im Februar 2011 diskutiert, die Dokumente nun an Article 19 übermittelt.

Die Präsentation sowie der Begleitbrief sind höchst erstaunlich. Die wichtigsten Punkte sind:

* Es wird klar, dass es das Ziel der Initiative ist, das Problem Kindesmissbrauch dafür zu missbrauchen, um politische Unterstützung für Internetsperren zu erhalten. "Dies ist erst ein erster Schritt zur Sperre pädophiler Inhalte innerhalb der EU (...) es ist möglich die Zusammenarbeit bei der Sperre von Inhalten künftig auf andere Kriminalitätsformen (sic) auszuweiten."

* Obwohl die Präsentation mit dem Logo der ungarischen Ratspräsidentschaft versehen ist, "spiegelt sie nicht die offizielle Meinung des Rates, des Ratssekretariats oder der Präsidentschaft wider".

* Obwohl der "Experte", der die Präsentation gehalten hat, von der ungarischen Ratspräsidentschaft eingeladen worden war, und obwohl die 27 Mitgliedsstaaten und die Kommission der Vorstellung beigewohnt haben, ist der Name des "Experten" nicht bekanntgegeben worden, vorgeblich um seine/ihre Privatsphäre zu schützen.

* Aus der Präsentation geht hervor, dass die zu sperrenden Inhalte so belanglos sein würden, dass es durchaus vorkommen kann, dass das Material in jenem Land, in dem es gehostet wird, durchaus legal ist.

* Es wird die Aussage getroffen, dass das Sperren von kindesmissbräuchlichem Material in Italien (das – vermutlich nicht zufällig – das weitreichendste Sperrsystem in Europa hat) "funktioniert", obwohl jeglicher Beweis für die Richtigkeit dieser Behauptung fehlt.

* In der Präsentation wird ausgeführt, dass die Sperren das Material in Italien "unerreichbar" machen, obwohl dies sachlich unrichtig ist, weil DNS-Sperren besonders leicht zu umgehen sind.

* Internet-Zugangsprovider sollen zu "virtuellen Grenzübergängen" werden.

Interessant ist auch – und dies zeigt, welche Gefahren dem bevorzugten Einsatz von Sperren innewohnen – dass niemals von einer Verfolgung der Straftäter die Rede ist, auch wenn die Inhalte in Europa gehostet werden. Man fragt sich, wann es eigentlich zur Priorität der Strafverfolgung erhoben wurde, Beweise für begangene Verbrechen zu unterdrücken, anstatt diese Verbrechen zu bekämpfen und die Opfer zu befreien?

Auch wenn die ungarische Präsidentschaft jetzt sagt, eine virtuelle "Chinesische Mauer" entspreche offiziell weder ihrer noch der Politik des Rates, so passt dieser Vorschlag hervorragend zur Initiative der französischen Ratspräsidentschaft 2008 zur Schaffung einer EU Cybercrime-Plattform.

Auf EU-Ebene werden schon lange Internetsperren für Inhalte wie Darstellungen von Kindesmissbrauch, Glücksspiel, urheberrechtlich geschütztes Material und neuerdings auch gefälschte Medikamente diskutiert. Deshalb kommt es keineswegs überraschend, dass sich der EU-Ministerrat jetzt mit einer einheitlichen "Großen Firewall für Europa" für eine stetig wachsende Liste von Inhalten beschäftigt, zu welchen der Zugang eingeschränkt werden soll.

Mehr zum Thema:
Die "Virtuelle Schengen Grenze" oder die "Große Firewall Europas"
(EDRi-gram Nr. 9.9 vom 4. Mai 2011)

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