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Vorratsdaten: Auch Österreichischer Bundesrat winkt Beschlüsse durch

Am 28. April 2011 hatte der Österreichische Nationalrat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Wie nicht anders zu erwarten war, hat nun auch der Bundesrat in seiner heutigen 796. Sitzung die entsprechenden Beschlüsse des Nationalrates durchgewunken.

In der der Abstimmung vorangegangenen Debatte haben die Abgeordneten der SPÖ, insbesondere der Salzburger Bundesrat Manfred Gruber viel Zeit und Hohn auf den Hinweis ver(sch)wendet, es sei ja die damalige FPÖ-Ministerin Gastinger gewesen, die 2006 auf EU-Ebene der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bedenkenlos zugestimmt hat. Die heutige Regierung müsse die damals gefassten Beschlüsse nun wohl oder übel umsetzen.

Die Abgeordneten der ÖVP argumentierten vor allem mit der Bedeutung der Vorratsdaten für die Strafverfolgung und ignorierten damit, dass sie mit dieser Ansicht in absolutem Widerspruch zu den jüngsten Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Dienstes im Deutschen Bundestag stehen, wonach die "Vorratsdatenspeicherung bislang nur eine marginal um 0,006 % verbesserte Aufklärungsquote" erbracht hat und die Bestimmungen mit der EU-Charta der Grundrechte nicht zu vereinbaren sind (unwatched berichtete).

Der Salzburger Bundesrat Franz Wenger (ÖVP) beteuerte gar, er begrüße die Vorratsdatenspeicherung, weil künftig die Zeit, die Anrufer in Warteschleifen von Call-Centern verbringen, nicht mehr kostenpflichtig sein wird. Wie der Abgeordnete allerdings zu der Annahme gelangt ist, dass ein Zusammenhang besteht zwischen der staatlich verordneten Vorratsdatenspeicherung, also der totalen Protokollierung des Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverkehrs aller Bürger und der von Privatunternehmen verrechneten Gebühren für telefonische Auskünfte, bleibt unklar. Bleibt zu hoffen, dass die Mehrheit der Abgeordneten – sei es zum National- sei es zum Bundesrat – tiefergehende Kenntnisse über die von ihnen beschlossenen Gesetze aufweisen.

Die Einwände von Seiten der Opposition wurden über weite Strecken mit Hohn und störenden Zwischenrufen quittiert. Bedenken über die Verletzung der Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten, über die weitreichende Überwachung unbescholtener Bürger und mangelnden Rechtsschutz teils als lächerlich abgetan.

Die Niederösterreicherin Elisabeth Kerschbaum (Grüne) kritisierte beispielsweise, dass Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber den Bürgern nicht ordentlich geregelt seien. So ist der Österreichische Datenschutzrat, dem bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen eine Datenschutz-Kontrollfunktion zugewiesen wird, laut eigener Aussage für diese Aufgaben gar nicht zuständig, geschweige denn personell dafür ausgestattet (siehe auch unwatched-Bericht vom 3. März 2011).

Auch die Wienerin Jennifer Kickert (Grüne) kritisierte die massiven Grundrechtseingriffe, weil über die Auswertung der Vorratsdaten eine sehr genaue Profilbildung möglich ist. Zudem steige das Risiko des Missbrauchs exponentiell mit der Anzahl der gespeicherten Daten, so Kickert in Anlehnung an Aussagen des Datenschutzrates. Die Vorratsdatenspeicherung sei grundsätzlich dazu angetan, sowohl die österreichische Verfassung als auch die europäische Grundrechtscharta zu durchlöchern.

Den massiven Eingriff in die Grundrechte der österreichischen Bürger kritisierte auch der Steirer Gerd Krusche (FPÖ). Er rief dazu auf, dem Beschluss über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht zuzustimmen und damit zu beweisen, dass der Bundesrat ein eigenständiges Gremium ist und nicht nur die Beschlüsse des Nationalrates absegnet.

Die Appelle verhallten ungehört, die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung wurden mit den Stimmen der Abgeordneten von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen.

[unwatched]