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Vorratsdatenspeicherung als Symbolpolitik

gegenVDS-Demo Linz
Foto: gegenVDS.at

Nach Veröffentlichung des 'Evaluierungsberichts' zur Vorratsdatenrichtlinie durch die Europäische Kommission und vor dem Hintergrund der neu aufflammenden Diskussion um eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland hat EurActiv.de ein Gespräch mit dem Strafrechtsexperten Hans-Jörg Albrecht geführt.

Der Fachmann für Vorratsdaten und Mitautor einer Studie über den staatlichen Zugriff auf Verbindungsdaten sieht dabei keine Hinweise auf einen Einfluss der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquoten von Verbrechen und stuft die umstrittene Überwachungsmaßnahme eher als Symbol ein, das in der politischen Diskussion benutzt wird, um mehr Sicherheit darzustellen. Ein Vergleich von Ländern, die bisher keine VDS eingeführt haben, würden aber keine Hinweise erbringen, die darauf schließen lassen, dass Sicherheitsprobleme entstanden wären, die anders aussehen als in den Ländern, die eine Speicherung durchgeführt haben.

Zur Forderung des Bundesinnenministers nach einer mehrmonatigen Speicherfrist sagt Albrecht: "Das wäre ganz klar ein Verfassungsbruch." Und von BKA-Chef Jörg Ziercke fordert er konkrete Beispiele dafür, dass auf Vorrat gespeicherte Daten der einzige Weg für eine erfolgreiche Ermittlung gewesen wären. Er frage sich, wo die Fälle seien, bei denen beispielsweise ein Mordfall nicht aufgeklärt werden konnte, weil die Verkehrsdaten nicht zur Verfügung gestanden sind. Herr Ziercke solle mal einen konkreten Fall nennen – und nicht bloß die durchschnittlichen Betrugsfälle.

Über die Aussage des BKA-Chefs, durch den Wegfall der VDS im vergangenen Jahr verliefen die Internet-Ermittlungen seiner Behörde zu rund 85 Prozent im Sand, meint Albrecht trocken, er wisse nicht, worüber Ziercke da spricht. Jedenfalls liege bislang keine einzige brauchbare Studie vor, mit der man die Nutzung von auf Vorrat gespeicherten Daten für aktuelle Ermittlungsverfahren bewerten könnte.

Professor Hans-Jörg Albrecht ist Chef des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg und einer der führenden Vorratsdatenexperten Deutschlands. Er ist außerdem Honorarprofessor und Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie Mitautor einer empirischen Studie über den staatlichen Zugriff auf Verbindungsdaten, die sein Institut 2008 im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte. Das aufschlussreiche Interview kann in voller Länge auf EurActiv.de nachgelesen werden.

[unwatched/EurActiv.de]