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Österreich: Vorratsdatenspeicherung beschlossen, Opposition plant Verfassungsklage

gegenVDS-Demo Linz
Foto: gegenVDS.at

Am gestrigen Donnerstag hat der österreichische Nationalrat in einer namentlichen Abstimmung die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie beschlossen. Obgleich die Opposition bis zum Schluss gegen das Vorhaben protestiert hat, reichte eine Mehrheit der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP aus, um die Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG), sowie am Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und an der Strafprozessordnung (StPO), und somit die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Österreich zu beschließen.

Das Gesetz soll nun am 1. April 2012 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt werden österreichische Internetprovider verpflichtet sämtliche Verbindungsdaten aller Bürger für sechs Monate zu speichern. Selbst besondere Berufsgruppen wie Anwälte, Journalisten, Ärzte und Priester sollen von der Regelung nicht ausgenommen werden, was bei deren jeweiligen Vertretern enormen Unmut hervorrief.

Bei Bedarf sollen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei auf die Vorratsdaten zugreifen können. Dabei sollen sie sich nach dem Vier-Augen-Prinzip selbst kontrollieren. Zudem soll ein Protokoll erstellt werden, mit dessen Hilfe nachvollzogen werden kann, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen ein gewisses Maß an Datensicherheit herzustellen, so die Hoffnung der Regierung.

Abgeordnete fordern Streichung der VDS von der Tagsordnung

Schon zu Beginn der gestrigen Plenarsitzung im österreichischen Parlament war die Vorratsdatenspeicherung Thema Nr. 1. Und das noch Stunden bevor die eigentliche Abstimmung zur VDS auf der Tagesordnung stand. So stellte der Abgeordnete Peter Westenthaler (BZÖ) im Vorfeld der Debatte den Antrag, die Abstimmung zu VDS-spezifischen Themen von der Tagesordnung zu streichen, da die Vorratsdatenspeicherung einen Eingriff in die Grundrechte darstelle und zudem auf einer obsoleten EU-Regelung basiere.

Im weiteren Verlauf der Einwendungsdebatte meldeten sich neben dem BZÖ, auch die Grünen und die FPÖ zu Wort und kritisierten die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger. So bezweifelte Ewald Stadler (BZÖ) beispielsweise, dass die Richtlinie überhaupt grundrechtkonform umgesetzt werden könne, und Gabriela Moser (Grüne) zeigte sich überzeugt, dass selbst jeder kleine Dieb die VDS umgehen könne. Zudem bezeichnete sie Österreich im Vergleich zu Ländern, die kräftig gegen die VDS wettern, als „hinterwäldlerisch“.

Auch ihr Parteikollege und Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, kritisierte die Effizienz der Vorratsdatenspeicherung. Während sich Terroristen ohne weiteres gegen die VDS schützen könnten, seien es die einfachen Bürger, die den Missbrauch ihrer Daten fürchten müssten.

Die Regierungspartein zeigten sich unterdessen unbeeindruckt angesichts der harschen Kritik von Seiten der Opposition. Schließlich gehe es hier um europäisches Recht und die Richtlinie hätte ohnehin bereits vor Jahren umgesetzt werden müssen. Wenn Österreich jetzt nicht handle, würden dem Land enorme Strafzahlungen an die EU drohen, brachte unter anderem Johannes Jarolim (SPÖ) vor.

Und Heribert Donnerbauer (ÖVP) betonte ein weiteres Mal die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung der Täter im Bereich der Kinderpornographie und des Terrorismus.

Schlussendlich wurde Westenthalers Antrag zur Streichung der entsprechenden Tagesordnungspunkte durch eine Mehrheit der Regierungsparteien abgelehnt. Dass die Debatte zur VDS auf diese Weise vorgezogen wurde, hatte jedoch den Nebeneffekt, dass Tausende Bürger die Diskussion live auf ORF2 mitverfolgen konnten und das Thema somit erneut öffentlichkeitswirksam behandelt wurde.

VDS mehrheitlich beschlossen

Die Änderung des Telekommunikationsgesetztes wurde am gestrigen Nachmittag schließlich mit 104 zu 67 Stimmen mehrheitlich beschlossen. Ebenso die Änderung des Sicherheitspolizeigesetz und der Strafprozessordnung (103 zu 66 Stimmen).
Johann Maier (SPÖ), der Vorsitzende des Datenschutzrates, sowie ein Kritiker der Vorratsdatenspeicherung und ein Befürworter der weniger invasiven Quick-Freeze-Methode, war zum Zeitpunkt der namentlichen Abstimmung nicht im Saal anwesend.

Grüne planen Verfassungsklage

Albert Steinhauser, der Justizsprecher der Grünen, erklärte im Gespräch mit dem ORF, dass seine Partei nun prüfe, wie die Angelegenheit vor den Verfassungsgerichtshof gebracht werden könne.

Unter anderem bestünde die Möglichkeit eine Drittelbeschwerde einzureichen, was jedoch eine Zusammenarbeit der anderen Oppositionsparteien voraussetzen würde. Allerdings scheint zumindest das BZÖ auch eine Drittelbeschwerde anzustreben, so der ORF. Zudem ist auch eine Individualbeschwerde betroffener Bürger vor dem Verfassungsgerichthof möglich. Zwar wäre auch eine Beschwerde eines der Bundesregierungen denkbar, aber äußerst unwahrscheinlich.

In jedem Fall muss die Vorratsdatenspeicherung bereits in Kraft getreten sein, damit eine Verfassungsklage eingereicht werden kann. Die VDS-Gegner haben also noch bis zum April des kommenden Jahres Zeit ihr weiteres Vorgehen zu planen.

Stand der Dinge in der EU

Der kürzlich veröffentlichte Evaluierungsbericht der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie zeigt gewisse Mängel der Richtlinie auf, weshalb es der EU-Kommission auch nicht möglich war eine Effizienz der Vorratsdatenspeicherung nachzuweisen. Nun will die Kommission die Richtlinie bis zum Ende diesen Jahres überarbeiten. Dennoch sollen Mitgliedsstaaten, die die Richtlinie bisher nicht umgesetzt oder wieder ausgesetzt hatten, die Vorratsdatenspeicherung anwenden.

Denn noch vor der Veröffentlichung des Evaluierungsberichts hatten unter anderem Deutschland, Tschechien, Rumänien und Zypern die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und gekippt.

Irland trat sogar vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um feststellen zu lassen, ob die Richtlinie mit der EU-Charta der Grundrechte vereinbar ist (Urteil noch ausstehend). „Nein“ sagen zumindest die Gutachter des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags (unwatched berichtete). Ihrem Bericht zufolge hat die Vorratsdatenspeicherung einen derart geringen Erfolg bei der Strafverfolgung erzielt, dass kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zweck und Mittel der Richtlinie besteht und sie somit auch nicht mit der Grundrechtecharta der EU zu vereinbaren ist.

Schweden, das einzige Land neben Österreich, das die Richtlinie bisher zu keinem Zeitpunkt umgesetzt hatte, hat den Beschluss zur Umsetzung auf das kommende Jahr verschoben und wurde daher erneut von der EU-Kommission verklagt. Dem Land drohen nun massive Strafzahlungen.

[unwatched / ORF]