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Rechtsgutachten: Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Grundrechtecharta nicht vereinbar

Ein bereits im Februar 2011 erstelltes, jedoch erst diese Woche veröffentlichtes, Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu dem Schluss, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) mit der EU-Charta der Grundrechte nicht zu vereinbaren ist.

Aufgrund der minimalen Verbesserung der Aufklärungsquote von Verbrechen, bestünde keine Ausgewogenheit zwischen dem Zweck der Richtlinie und dem Eingriff in die Grundrechte der Bürger. "Die somit durch die Vorratsdatenspeicherung bislang nur marginal um 0,006 % verbesserte Aufklärungsquote könnte daran zweifeln lassen, ob die Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung einer Überprüfung auf ihre Angemessenheit hin standhalten kann. Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis.“, heißt es dazu konkret im Rechtsgutachten des Bundestags.

Uli Breuer vom AK Vorrat sieht die Bemühungen des Arbeitskreises gegen die Vorratsdatenspeicherung durch das Gutachten bestätigt und ist überzeugt, dass die Richtlinie „der anstehenden Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten wird“. Daher fordert Breuer den Speicherzwang durch „ein Verfahren zur gezielten Aufbewahrung der Daten Verdächtiger“ zu ersetzen.

Da auch das Gutachten zu dem Ergebnis komme, dass im Falle der Vorratsdatenspeicherung das Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht erfüllt werden könne, ruft der AK Vorrat die Bundesregierung dazu auf, sich für ein EU-weites Verbot der Speicherungspflicht einzusetzen.

[unwatched / AK Vorrat]