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Vorratsdaten: BürgerInnen haben nichts gewonnen, aber ihre Privatsphäre verloren

Censilia 2.0
Bildquelle: AK Vorrat

Die Europäische Kommission hat heute ihren lange überfälligen Evaluierungsbericht zur Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie veröffentlicht. In einer Pressemitteilung sowie in ihrer Pressekonferenz hat die sichtlich angespannte Innenkommissarin Cecilia Malmström zum wiederholten Mal betont, wie wichtig die auf Basis der Richtlinie gespeicherten Telekommunikationsdaten der europäischen BürgerInnen für die Justizsysteme und die Strafverfolgung seien. Sie will partout weiter an der umstrittenen Maßnahme festhalten. Der parallel dazu ausgearbeitete "Schattenbericht" der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) zeigt hingegen unmissverständlich auf, dass die Richtlinie gescheitert ist und Europas BürgerInnen damit nichts gewonnen haben (unwatched berichtete).

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) verlangt derzeit die langfristige anlasslose Speicherung von Daten über die elektronische Kommunikation jeder einzelnen Person in der Europäischen Union. Gerechtfertigt wurde dieser massive Eingriffe in die Grundrechte der BürgerInnen stets mit der Notwendigkeit der Datenerfassung für die Verfolgung und Aufklärung "schwerer Straftaten". Malmströms Bericht kann aber nach Ansicht zahlreicher Kritiker aus Politik und der Zivilgesellschaft keineswegs belegen, dass die Überwachung des Telekommunikationsverhaltens der BürgerInnen einen nennenswerten Beitrag für die Strafverfolgung leisten kann.

Andreas Krisch, Präsident von European Digital Rights (EDRi – Dachverband europäischer Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen), findet in Malmströms Bericht keinen belastbaren Beweis für die Notwendigkeit der einschneidenden Maßnahmen, sondern lediglich eine "anekdotische Aufbereitung von Einzelfällen und unbelegten Einschätzungen" aus bestimmten Mitgliedsstaaten. Auch bei ihrer heutigen Pressekonferenz hat Kommissarin Malmström zum Mittel der "anekdotischen Aufbereitung" gegriffen und als Beweis für die Notwendigkeit der VDS ein einigermaßen populistisches, wie wohl herzergreifendes Beispiel im Zusammenhang mit der Aufdeckung eines Pädophilen-Netzwerkes durch Europol gebracht.

Dass der österreichischen Polizei vor wenigen Monaten mit ihrer "Operation Charly" ganz ohne Vorratsdatenspeicherung ein bedeutender Schlag gegen die Kinderpornografie gelungen ist, wird geflissentlich ignoriert. Auch dass die Kriminalstatistiken für Deutschland, wo die VDS wegen eines Entscheids des Verfassungsgerichts aufgehoben werden musste, absolut keinen Zusammenhang zwischen der Speicherung der Telekommunikationsdaten und der Aufklärung von Verbrechen zulässt, wurde bei der Erstellung des EU-Berichts gänzlich außer Acht gelassen.

EDRi kommt in ihrem parallel veröffentlichten „Schattenbericht“ zu dem Ergebnis, dass die Europäischen BürgerInnen mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nichts gewonnen, stattdessen aber ihre Privatsphäre und die Vertraulichkeit ihrer elektronischen Kommunikation verloren haben. Die europäische Bürgerrechtsvereinigung ruft die Kommission daher auf, die Charta der Grundrechte zu respektieren und die Vorratsdatenspeicherung in Europa zu beenden.

Nichts gewonnen

In ihrem Evaluierungsbericht gelingt es der Kommission nicht, den Nachweis darüber zu erbringen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein notwendiges Mittel zur Bekämpfung schwerer Straftaten ist. Aus den von den Mitgliedsstaaten vorgelegten Statistiken geht hervor, dass die überwiegende Mehrheit der von den Strafverfolgungsbehörden verwendeten Daten auch ohne verpflichtende Vorratsdatenspeicherung vorhanden gewesen wären. Das Fehlen der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der Tschechischen Republik, wo die nationalen Verfassungsgerichte die Gesetze zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung aufgrund der Verletzung der Privatsphäre und des Kommunikationsgeheimnisses als verfassungswidrig aufgehoben haben, führt nicht zu einem Rückgang der Aufklärungsraten.

Privatsphäre verloren

Inzwischen wurden die 500 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union mit einer beispiellosen und unnötigen Verletzung ihrer Grundrechte konfrontiert. Im Jahr 2010 wurden die Verkehrs- und Standortdaten jedes Europäers durchschnittlich alle sechs Minuten in einer Telekommunikations-Datenbank gespeichert. Der Europäische Datenschutzbeauftragte sieht in dieser Richtlinie „das am meisten in die Privatsphäre eingreifende Instrument, das jemals in der Europäischen Union verabschiedet wurde“.

Darüber hinaus erfüllen zahlreiche Mitgliedsstaaten die Verpflichtungen zur Datensicherheit nicht vollständig. Manche haben nicht einmal einen Prozess zur Löschung der Daten nach dem Ende der Speicherpflicht vorgesehen, ebenso wenig zur Überwachung dieser Löschung. Die Kommission hat nicht näher bezeichnete Mitgliedsstaaten schwerer Verletzungen des Rechtswegs beschuldigt. Diese sollen internationale Telekommunikationsanbieter dazu verwenden, Kommunikationsdaten über europäische Grenzen hinweg zu schmuggeln um die vereinbarten Rechtshilfeabkommen zu umgehen.

Andreas Krisch erklärt dazu: „Die Europäischen BürgerInnen und Europas hart erarbeitete Reputation als Verteidigerin der Grundrechte, haben einen hohen Preis für diese Richtlinie bezahlt, sowohl in Form der Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre als auch in Form des Chaos und dem unrechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten. Der Bericht der Kommission und unser Schattenbericht zeigen, dass die Richtlinie auf allen Ebenen gescheitert ist – sie ist daran gescheitert die Grundrechte der Europäischen BürgerInnen zu wahren, sie ist daran gescheitert den Europäischen Binnenmarkt zu harmonisieren und sie ist als notwendiges Instrument der Strafverfolgung gescheitert.“

Die Situation in Österreich

In wenigen Tagen wird der Österreichische Nationalrat über die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie entscheiden. Zahlreiche namhafte Experten, Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen haben diesbezüglich massive Grundrechtsbedenken geäußert. Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT), Gründungsmitglied von European Digital Rights und des Netzwerks gegen Vorratsdatenspeicherung AKVorrat.at, wird den EDRi-Schattenbericht allen Abgeordneten zum Nationalrat übermitteln und an diese appellieren, sich für den Erhalt der Grundrechte zu entscheiden und die Richtlinie entweder nicht umzusetzen oder das grundrechtsschonende Instrument des „Quick Freeze“ – also der anlassbezogenen Datenspeicherung auf richterlichen Befehl – zu wählen.

Wie geht es weiter?

Der Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission wird als Basis für eine Folgenabschätzung für politische Handlungsoptionen zur Änderung oder Aufhebung der Richtlinie dienen. EDRi wird den Schattenbericht an das Europäische Parlament übermitteln und die Abgeordneten zum Europäischen Parlament dazu aufrufen, sich für die Grundrechte der 500 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union stark zu machen und die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben.

[unwatched/edri.org]

Kommentare

#1 Schlecht recherchiert. Dass

Schlecht recherchiert.

Dass der österreichischen Polizei vor wenigen Monaten mit ihrer "Operation Charly" ganz ohne Vorratsdatenspeicherung ein bedeutender Schlag gegen die Kinderpornografie gelungen ist, wird geflissentlich ignoriert.

  • Kann nicht sein. Ohne Zugriff auf Daten der Vorratsspeicherung ist eine Zuordnung von Webzugriffen auf Personen nicht möglich. Falls doch, wie?
  • Als bedeutender Schlag wäre zu klassifizieren, wenn alle 107 Verdächtigten schuldig gewesen wären. Laut Link auf den Bericht sind maximal 3 TäterInnen schuldig.
  • Das kann man auch nicht als Schlag gegen die Kinderpornografie verstehen. Kipo ist ein Wirtschaftszweig im kriminellen Milieu, bei dem es um Herstellung und Verkauf geht. Hier ging es um Ermittlung von pädophilen "StraftäterInnen".
  • "geflissentlich ignoriert" ist der richtige Begriff, wenn es darum geht, die Details der Ermittlung nicht genauer zu erforschen und geflissentlich zu vertuschen.

#2 Derzeit noch keine VDS in Österreich

Die vom österreichischen Nationalrat beschlossene Vorratsdatenspeicherung tritt erst mit 01.04.2012 in Kraft. Derzeit findet in Österreich daher noch keine Vorratsdatenspeicherung statt. Folglich können auch keine Daten aus einer Vorratsdatenspeicherung genutzt worden sein.

Unabhängig von einer Vorratsdatenspeicherung bestehen für Strafverfolgungsbehörden bereits jetzt gesetzlich verankerte Möglichkeiten Datenbestände von Providern / Telefonieanbietern abzufragen. Diese können hier verwendet worden sein.

Genau dieser Umstand belegt aber, dass derartige Ermittlungen auch ohne verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung durchgeführt werden können.

Das war die Aussage des Artikels. Schlechte Recherche kann ich dabei nicht erkennen.