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Vorratsdatenspeicherung: FIT-Ausschuss segnet Novelle ab

Am Donnerstag hat der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie (FIT) die für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich erforderliche Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abgesegnet. Nachdem bereits der Justizausschuss die die Strafprozessordnung und das Sicherheitspolizeigesetz betreffenden Teile beschlossen hat, ist der Weg nun frei für die endgültige Beschlussfassung im Nationalrat.

Künftig sollen also unter dem Titel "Vorratsdatenspeicherung" Netzbetreiber und Anbieter von Diensten verpflichtet werden, die Verbindungsdaten im Telefon-, Handy- und E-Mail-Verkehr für eine Dauer von sechs Monaten zu speichern. Auf Anordnung sind die Daten der Strafverfolgungsbehörde zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zu übermitteln, wobei aber die Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes über bestimmte Ausnahmen der Polizei in sehr zahlreichen Fällen einen unkontrollierten Zugriff auf die über uns alle gespeicherten Daten ermöglichen werden.

Wie bereits im Justizausschuss regnete es auch im Technologieausschuss heftige Kritik von Seiten der Opposition, die schwere Bedenken hinsichtlich der Grundrechtskonformität der Maßnahme vorbrachte. Die Abgeordneten Werner Herbert, Gerhard Deimek (beide F), Justizsprecher Albert Steinhauser (G) und Technologiesprecher Rainer Widmann (B) meinten übereinstimmend, die Bevölkerung werde durch die Vorratsdatenspeicherung einem Generalverdacht ausgesetzt, das Gesetz stehe im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention und schieße überdies weit über die Vorgaben der EU hinaus.

Solche Kritik ist auch SPÖ-intern zahlreich zu hören. Insbesondere der Vorsitzende des Datenschutzrates, der Abgeordnete Johann Maier hat mehrfach massive Vorbehalte gegen die flächendeckende und verdachtsunabhängige Überwachung des Telefon- und E-Mailverkehrs vorgebracht. Zudem liegt ein vernichtendes Gutachten aus dem Bundeskanzleramt vor. Wie auch im Justizausschuss haben die Warnungen aus den eigenen Reihen die SPÖ-Vertreter aber nicht davon abgehalten, ein weiteres mal gemeinsam mit der ÖVP für die umstrittene Regelung zu stimmen.

Die federführende Bundesministerin Doris Bures (SPÖ) wies laut Parlamentskorrespondenz den Vorwurf, man habe übers Ziel geschossen, zurück und unterstrich, es handle sich im Bereich des TKG vielmehr um eine Mindestumsetzung. Die Novelle sei jedenfalls von dem Bemühen um einen größtmöglichen Grundrechtsschutz getragen. Bures wies im Einzelnen auf die geringe Speicherdauer von sechs Monaten, auf die Voraussetzung des Vorliegen einer schweren Straftat und eines richterlichen Beschlusses sowie auf die Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen die Abfrage von IP-Adressen hin.

Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. In Bezug auf die Speicherdauer ist zwar die viel zitierte "Mindestumsetzung" erfolgt, darüber hinaus sind aber gegenüber dem ursprünglich vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zahlreiche Verschärfungen hinzugekommen. Insbesondere wurde auf Betreiben der ÖVP-geführten Ressorts der Ministerinnen Fekter und Bandion-Ortner der Rechtsschutz für die Bürger aufgeweicht und die Zugriffsmöglichkeit auf die gesammelten Daten unverhältnismäßig ausgebaut. Die SPÖ aber hat – wohl um des Koalitionsfriedens willen – bei der von ihr selbst kritisierten Demontage der bürgerlichen Grundrechte tatenlos zugesehen.

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