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Google, Facebook und Co.: Beschwerde gegen "Vorratsdatenspeicherung" in Frankreich

Anfang März diesen Jahres hatte die französische Regierung eine Verordnung verabschiedet, wonach Onlinehändler, Medienportale und Webmail-Anbieter verpflichtet sind, personenbezogene Daten ihrer Kunden für mindestens zwölf Monate zu speichern. Dabei sollen die Datensätze, neben Klarnamen, Adressen und weiteren Kontaktdaten, wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen, unter anderem auch IP-Adressen und genutzte Passwörter enthalten.
Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung gegen eine Person sollten Ermittler aber auch andere Behörden, wie Zoll- oder Steuerbehörden, künftig Zugriff auf die Daten erhalten.

Nun legte die Association of Community Services (ASIC), eine Vereinigung von Internetdienstleistern, die unter anderem Google, Yahoo, eBay, Facebook, Dailymotion, AOL oder auch Microsoft vertritt, beim Conseil d’Etat, dem obersten französischen Verwaltungsgericht, eine Beschwerde gegen die Verordnung ein. Das erklärte Ziel ASICs dabei lautet die Aufhebung dieses Erlasses zur vorrätigen Speicherung personenbezogener Daten zu erwirken, berichtet die BBC.

Gerade jene Unternehmen, die üblicherweise nicht unbedingt für ihre Datenschutzfreundlichkeit bekannt sind, machen sich in diesem Fall also für den Datenschutz stark. So bezeichnet Benoit Tabaka, der ASIC-Vorsitzende, die Verordnung als eine „schockierende Maßnahme“.

Er kritisiert unter anderem, dass die französische Regierung vor dem Erlass einer derartigen Verordnung verabsäumt hat, die Europäische Kommission zu Rate zu ziehen. Dies sei aufgrund des internationalen Charakters des Internets und aufgrund der Tatsache, dass die Sitze der betroffenen Unternehmen auf etliche europäische Mitgliedsstaaten verteilt sind, ratsam, um einen gemeinsamen Weg zu finden. Derzeit sei die Verordnung beispielsweise nicht mit den Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Vereinigten Königreich oder in Spanien vereinbar.

Besonders kritisiert wird die Verpflichtung, die Passwörter der Internetnutzer zu speichern. Dies berge nicht bloß ein enormes Sicherheitsrisiko im Falle des Verlustes der Daten, vielmehr sei auch unklar, welche Relevanz Passwörter bei der Ermittlung in strafrechtlichen Angelegenheiten hätten. Zudem sei die Speicherung von Passwörtern ohnehin problematisch, da Websites Passwörter aus Sicherheitsgründen nicht als Klartext hinterlegen.

[unwachted / BBC]