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Datenschutzrat: Einstimmig gegen Vorratsdatenspeicherung in Europa

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Foto: Gryffindor

Der Datenschutzrat hat in seiner gestrigen Sitzung nach langer Diskussionsphase einstimmig eine ablehnende Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen", teilt der Vorsitzende des Datenschutzrates, Nationalratsabgeordneter Johann Maier heute mit.

Er bedauert, dass dem Datenschutzrat nicht die Möglichkeit eingeräumt wurde, die mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich geplanten Änderungsvorschläge zur Strafprozessordnung (StPO) und zum Sicherheitspolizeigesetz (SGP) vor der Beschlussfassung im Ministerrat zu begutachten und dazu rechtzeitig Stellung zu beziehen.

Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes weiche in einigen Punkten von jener Fassung ab, die bereits Gegenstand eines öffentlichen Begutachtungsverfahrens war. Daher hält es der Datenschutzrat für angezeigt, die nun einstimmig beschlossene Stellungnahme samt Beilage auch an die im Parlament vertretenen Fraktionen weiterzuleiten.

Vorige Woche hat es anlässlich eines Expertenhearings im Justizausschuss heftige Kritik an den geplanten Änderungen gehagelt (unwatched berichtete). Von einem "Freibrief für die Staatsanwaltschaft", von "Etikettenschwindel" und von Verstößen gegen die Grundrechte war die Rede. Und auch die Opposition warf den Regierungsparteien vor, eine Art Spitzelgesetzgebung einführen zu wollen, weil die der Polizei in weiten Bereichen ohne richterliche Kontrolle Zugriff auf die über uns alle gesammelten Daten möglich werde.

Dennoch wurden die so heftig kritisierten Regelungen im Justizausschuss mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen, wobei sich Johann Maier der Abstimmung allerdings durch Abwesenheit entzogen hat.

Nun hat sich der Datenschutzrat unter Maiers Vorsitz also – und das nicht zum ersten Mal – gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Einstimmigkeit erstaunt, finden sich unter den Mitgliedern des Datenschutzrates doch auch etliche Vertreter der ÖVP, die immer vehement für eine besonders scharfe Variante der Vorratsdatenspeicherung eingetreten ist.

"Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind", betont Maier heute neuerlich. Und er wiederholt seine Bedenken, die Vorratsdatenspeicherung sei im Grunde eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen.

Er hege zudem massive Zweifel an der Vereinbarkeit des Konzepts der Vorratsdatenspeicherung mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit dem Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta. "Dies zu klären wird Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs sein", so Maier.

Besonders bedauerlich sei, so der Datenschutzrat, dass die Europäische Kommission selbst ihren Evaluierungspflichten der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung trotz mehrfacher Ankündigung nicht nachgekommen ist. Maier fordert daher umgehend eine fundierte Untersuchung der Sinnhaftigkeit und des Mehrwerts der Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene.

Die entsprechende EU-Richtlinie, die den Mitgliedsstaaten die verdachtsunabhängige Speicherung aller Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten vorschreibt, ist bereits seit 2006 in Kraft und in zahlreichen EU-Ländern bereits umgesetzt. Die Kommission ist mit der Vorlage eines Evaluierungsberichts aber schon seit Monaten säumig.

Egal ob der Evaluierungsbericht aber vorliegt oder nicht, Ende April sollen die Bestimmungen zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Österreichischen Nationalrat verabschiedet werden. Man darf gespannt sein, ob sich die Abgeordnetent von den zahlreichen ablehnenden Stellungnahmen des Datenschutzrats und der Experten des Justizausschusses noch von der Grundrechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung überzeugen lässt.

[unwatched/bka.gv.at]

Die vollständige Stellungnahme des Datenschutzrates steht auf der Homepage des Bundeskanzleramtes zur Verfügung.