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Arge Daten: Geplantes ELGA-Gesetz gefährdet Patienten

E-Card und Krankenschein
Foto: SVC

Kaum hatte der österreichische Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) seinen Gesetzesentwurf zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) vorgestellt, wurde im Land Kritik daran laut. Dabei äußerte nicht nur der Koalitionspartner ÖVP Bedenken.

Auch die ARGE DATEN, die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, hat den vorliegenden Gesetzesentwurf unter die Lupe genommen und ihre Kritik an diesem in Form einer umfassenden Stellungnahme veröffentlicht. So befürchten die Datenschützer, dass die Gesundheitsakte vordergründig der Überwachung von Patienten und Medizinern dient.

Im einzelnen bemängelt die ARGE DATEN, die sich bereits seit 2007 intensiv mit der Elektronischen Gesundheitsakte beschäftigt, nicht bloß die nicht gegebene Datensicherheit, sondern auch den Mehraufwand, den das Gesetz mit sich bringt, und die fehlenden Haftungs- und Garantieregeln, insbesondere für fehlerhafte Verweise und Daten oder illegale Zugriffe.

Das Projekt, bei dem es bereits vor dem Start rund 200 Millionen Datensätze zu erfassen gilt, soll Kosten in der Höhe von mehreren hundert Millionen Euro verursachen. Dabei würden sinnloserweise etliche Parallelregister zu bestehenden Verzeichnissen erstellt werden, kritisiert ARGE DATEN.

Auch gehe aus dem Gesetzesentwurf nicht hervor welche Leistungen der einzelne Bürger dank ELGA tatsächlich erhält. Gewiss sei lediglich, dass das Konzept eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen bedeuten könne, da die Daten im System beliebig freigegeben, verborgen oder gelöscht werden können, weshalb zu keinem Zeitpunkt eine Vollständigkeit der Krankengeschichte, auf die sich Mediziner verlassen würden, gewährleistet werden kann.

Unklar sei zudem, wer für fehlerhafte Einträge im System haftet und an wen sich Patienten im Falle eines Missbrauchsverdachts wenden können. Zwar seien die „Gesundheitsdienstanbieter“ für die einzelnen Datensätze verantwortlich, doch aus dem Gesetzesentwurf geht nicht hervor, wer die Verantwortung für das gesamte System trägt und als Ansprechpartner fungiert, sollten Patienten ihr Recht auf Auskunft, Richtigstellung oder Löschung in Anspruch nehmen wollen.

Zudem mangle es dem geplanten Großprojekt an einem „integrierten Sicherheitsmanagementsystem“. So sei ungeklärt, wer dafür verantwortlich ist, dass nur jene Personen auf die Daten zugreifen können, die auch dazu berechtigt sind, so dass rechtswidrige Abfragen nicht nur von externen Personen, sondern auch von Behörden und staatlichen Einrichtungen verhindert werden. Nach dem gegenwärtigen Entwurf jedenfalls bestehe die Gefahr, dass die als hochsensibel einzustufenden Gesundheitsdaten unzulässig verbreitet werden.

Eine Lösung sehen die Datenschützer lediglich in einer längst überfälligen Strukturreform im Gesundheitswesen. Dabei sollen nicht bloß Parallelstrukturen beseitigt, sondern auch Daten- und Qualitätsstandards festgelegt werden, um den Datenaustausch zwischen Gesundheitseinrichtungen zu erleichtern.

Zwar ist die rund einmonatige Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums bereits am gestrigen Donnerstag, den 24. März, abgelaufen, jedoch dürften Stellungnahmen auch in den kommenden Tagen noch angenommen werden. Daher ruft ARGE DATEN alle Personen und Institutionen auf, noch kurzfristig Stellung zum vorliegenden Entwurf zu beziehen. So werde sich auch der Datenschutzrat erst am 28. März mit ELGA beschäftigen.

Bisher sind 41 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf eingegangen, die unter anderem von Fachverbänden, Ministerien, Landesregierungen und der Datenschutzkommission eingereicht wurden. Eine vollständige Liste aller Stellungnahmen, sowie den aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie auf den Seiten des österreichischen Parlaments.

[unwatched / ARGE DATEN]