Vorratsdaten: Justizausschuss berät unfreiwillig öffentlich (II)
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Foto: Gryffindor
Nach Turbulenzen und einer Sitzungsunterbrechung im heutigen Justizausschuss (siehe unwatched-Bericht "Vorratsdaten: Justizausschuss berät im Geheimen (I)") übertrugen die Grünen die Sitzung, in der die geplanten Änderungen der Strafprozessordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes diskutiert wurden, live ins Internet. "Die Abgeordneten wollen sicher nicht vor den Bürgern verbergen, wer für die Einführung der nie dagewesenen Massenüberwachung namens Vorratsdatenspeicherung verantwortlich ist", kommentierte der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser die Aktion.
Zuvor waren im Justizausschuss fünf Experten zu den geplanten Gesetzesänderungen gehört worden. Vier der fünf geladenen Fachleute hatten sich dabei gegen einen Beschluss der Vorratsdatenspeicherung (in der jetzigen Form) ausgesprochen. Von einem "Freibrief für die Staatsanwaltschaft", von "Etikettenschwindel" und von Verstößen gegen die Grundrechte war die Rede. Lediglich der von der ÖVP geladene Experte äußerte keine grundrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung.
Im zweiten, dank der Grünen live übertragenen Teil der Sitzung empörten sich zahlreiche Abgeordnete der ÖVP sehr über den Umstand, dass die Liveübertragung gegen die Geschäftsordnung verstoße. In ihrer Empörung entschlüpften den ÖVP-MandatarInnen die Begriffe Gesetzesbruch, Nötigung und gar Erpressung. Zuvor erklärte die ÖVP-Abgeordnete Karin Hakl der Öffentlichkeit ihr Demokratieverständnis: "Ich würde ganz gerne konstruktiv weiter diskutieren und das geht nicht, wenn die Kamera läuft." Als Europa-Abgeodnete wäre sie mit dieser Einstellung wohl nicht geeignet, denn in Brüssel und Straßburg sind sowohl die Plenar- als auch die zahlreichen Ausschusssitzungen ganz selbstverständlich öffentlich und werden live in allen EU-Sprachen übertragen.
Auf die von den Experten und von Seiten der Opposition vorgebrachten Argumente gegen die geplante "Spitzelgesetzgebung" und auf mehrere Vorschläge, die Sitzung zu vertagen, um Zeit für entsprechende Adaptionen an den Gesetzesentwürfen zu gewinnen, wollten oder konnten die ÖVP-MandatarInnen offenbar nicht eingehen.
SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim und sein SPÖ-Kollege Otto Pendl taten sich sichtlich schwer das "Schandgesetz", wie es Peter Westenthaler (BZÖ) zuvor genannt hatte, zu verteidigen und wollen nach Beschluss (sic!) der geplanten Novellen im Justizausschuss mit "dem Koalitionspartner die Ergebnisse des Expertenhearings einarbeiten". Insbesondere hinsichtlich der weiträumigen Zugriffsmöglichkeiten der Polizei auf die Vorratsdaten ohne vorherige richterliche Genehmigung wäre hier noch Handlungsbedarf.
Weniger Scheu bei der Verteidigung der vorgesehenen Gesetzesänderungen zeigten die anwesenden Ministerinnen für Inneres (Maria Fekter) und Justiz (Claudia Bandion-Ortner), beide ÖVP. Bandion-Ortner argumentierte, die Polizei habe ohnehin schon weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf Verbindungsdaten der Bürger, weswegen ihr das Verständnis für die Kritik an den geplanten Änderungen fehle.
Fekter argumentierte neuerlich mit dem Kampf gegen Kinderpornografie, ohne darauf einzugehen, dass unter ihrer Ägide die Zahl der hierfür eingesetzten Beamten deutlich reduziert worden ist. Und ungeachtet der Tatsache, dass alle Statistiken aus Deutschland darauf hinweisen, dass die Vorratsdatenspeicherung keine messbare Verbesserung bei der Verfolgung von Straftaten in diesem Bereich gebracht haben.
Darüber hinaus zeigte sich ganz klar, dass Fekter die Vorratsdaten weit über den von der EU vorgegebenen Zweck (Verfolgung von Terrorismus und schweren Verbrechen) hinaus nutzen will. Mehrmals spricht sie über Verbrechensvorbeugung und ähnliches, was eindeutig auf eine – derzeit noch gesetzlich verbotene – Präventivüberwachung der österreichischen BürgerInnen hinausläuft.
Schließlich kommt sie zu dem Ergebnis, ohne Vorratsdatenspeicherung werde Österreich ein Paradies für Kinderpornoringe und kriminelle Energien. Von einer nachvollziehbaren Begründung für diese düsteren Aussichten sieht Fekter leider ab. Auch bleibt unerwähnt, dass in Europa derzeit mehrere Staaten keine Vorratsdatenspeicherung betreiben, unter anderem unsere deutschen Nachbarn, und dennoch zur Verfolgung von Straftaten in der Lage sind.
Schließlich kamen die geplanten Novellen zur Abstimmung, sie wurden erwartungsgemäß mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP und SPÖ angenommen. Der SPÖ-Abgeordnete und Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, der beim Expertenhearing noch seine Kritik an der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt hatte, hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings längst den Raum verlassen. Der Auseinandersetzung zwischen geäußerter Meinung und dem, was seine Partei zu beschließen beschlossen hatte, wollte er damit wohl aus dem Wege gehen. Unbemerkt blieb das Manöver jedoch nicht.
Die Inhalte etlicher Beiträge und Wortmeldungen können in der Parlamentskorrespondenz nachgelesen werden (nicht vollstädnig). Ein Mitschnitt der aufschlussreichen Sitzung des Justizausschusses ist über Ustream.tv (Teil 1 und Teil 2) verfügbar.
[unwatched]


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