Vorratsdaten: Bürgerrechtler fordern Minimalumsetzung
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Der Verein Quintessenz hat sich heute in einem Offenen Brief zu Fragen der bevorstehenden Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) an die Mitglieder des Justizausschusses gewandt und mit großer Sorge den schrittweisen Verfall der Bürger- und Menschenrechte festgestellt. Sie fordern eine Minimalumsetzung und Quick-Freeze.
Die Bürgerrechtler von Quintessenz appellieren an die Ausschussmitglieder sich dafür einzusetzen, dass die VDS explizit auf die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer, organisierter Kriminalität zu beschränken – wie es auch die EU-Richtlinie vorgegeben hat. Gleichzeitig müsse vor Umsetzung eine Lösung gefunden werden, wie besondere Schutzrechte, wie die Pressefreiheit erhalten bleiben.
Statt alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen, sollte das "Quick Freeze-Verfahren" zum Einsatz kommen, erklärt Quintessenz-Obmann Georg Markus Kainz, also die Speicherung von Verbindungsdaten nur in Verdachtsfällen, mit entsprechendem Rechtsschutz und Informationsverpflichtungen, denn Information und Transparenz seien wesentliche Elemente einer Anti-Missbrauchsgarantie bei geheimen Überwachungen.
Wie auch andernorts, diene die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten nun auch in Österreich Lobbyisten als Vorwand, um eine durchgängige Überwachung aller Lebensbereiche anzustreben und damit einen Überwachungsstaat Orwell'scher Prägung einzuführen.
Die derzeit ins Auge gefassten Gesetzesänderungen überschreiten bei weitem den Mindestrahmen, den die Europäische Kommission in ihrer Richtlinie vorgesehen hat, so Kainz. Die legistische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung solle offenbar dazu missbraucht werden, die schon bisher weitgehend ohne angemessene rechtsstaatliche Kontrolle möglichen sicherheitspolizeilichen Eingriffe in das Kommunikationsgeheimnis weiter auszubauen. So solle die Identifizierung von Internetnutzern durch die Polizei ohne gerichtliche oder sonstige effektive unabhängige Kontrolle für praktisch jedweden (sicherheitspolizeilichen) Zweck erlaubt werden.
Umgekehrt sollen aber die Betroffenenrechte etwa in Form der nachträglichen Information über solche polizeilichen Eingriffe weit hinter jenen zurückbleiben, die bei, von den Justizbehörden angeordneten, vergleichbaren Überwachungsmaßnahmen vorgesehen sind. Zudem fehle es an der Festlegung angemessener Schutzmechanismen oder technischer Vorkehrungen zur Beschränkung dieser Eingriffe.
Die gesellschaftspolitischen Auswirkungen könnten enorm sein, wenn erst einmal das Vertrauen in die Kommunikationsfreiheit verloren ist. Implizit erfolgt die Abschaffung des Reaktionsgeheimnisses, des polizeilichen Informantenschutzes, des Anwaltsgeheimnisses und des Arztgeheimnisses. Daneben würden auch alle anderen auf Vertrauen und Anonymität angewiesene Hilfsdienste untergraben, wie "Rat auf Draht", der Frauennotruf, die Kummernummer, die Telefonseelsorge oder die Aids-Hilfe.
Die österreichische Regierung will die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nun rasch umsetzen, weil bereits eine Verurteilung durch den EuGH wegen Nichtumsetzung vorliegt und Strafzahlungen befürchtet werden. Quintessenz verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Europäische Kommission Österreich auch wegen unvollständiger Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie geklagt hat, weil die Österreichische Datenschutzkommission gemäß Richtlinie nicht über die nötige Unabhängigkeit als Kontrollorgan verfügt (unwatched berichtete).
Kommt es zur geplanten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich, würde das Fehlen einer unabhängigen Kontrollstelle, welche in Österreich mit der Datenschutzkommission gleichzusetzen wäre, die Grundrechtsproblematik der Vorratsdatenspeicherung daher noch zusätzlich verschärfen.
Der morgen tagende Justizausschuss wird sich mit jenen Änderungen in der Strafprozessordnung und im Sicherheitspolizeigesetz im Zusammenhang mit der Einführung der VDS befassen, die nicht in Begutachtung gewesen sind.
[unwatched/APA]


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