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Wie Abgeordnete über die Vorratsdatenspeicherung denken

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Foto: Marcosleal

In Österreich wird aktuell heftig über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. unwatched hat einige Nationalratsabgeordnete um ihre Meinung gefragt.

In Österreich wird aktuell heftig darüber diskutiert, ob und wie die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat (Vorratsdatenspeicherung – VDS) umgesetzt werden soll. Aufgrund einer EU-Richtlinie – im Jahr 2006 mit Zustimmung der schwarz/blauen Regierung unter Wolfgang Schüssel beschlossen und vom Europäischen Parlament mit vornehmlich mit den Stimmen der Konservativen (EVP) sowie der sozialdemokratischen (S&D) Fraktion abgesegnet – steht Österreich nun unter dem Druck, die Richtlinie auch umzusetzen.

Die EU-Richtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten, ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts die Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet flächendeckend für einen bestimmten Zeitraum zu speichern und den Ermittlungsbehörden zugänglich zu machen. Gespeichert werden soll also, wer mit wem von welchem Standort aus telefoniert, E-Mails oder SMS austauscht und wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet unterwegs ist – und zwar von uns allen.

unwatched wollte wissen, welche Haltung jene Abgeordneten zum Nationalrat, die mit der Thematik befasst sind, gegenüber der umstrittenen Maßnahme einnehmen und an einige Sprecher einen entsprechenden Fragenkatalog geschickt. Drei Abgeordnete haben uns geantwortet.

Johann Maier (SPÖ): von Beruf Leiter der AK-Konsumentenberatung Salzburg, im Nationalrat seit 1996, u.a. Mitglied im Innen-, Justiz- und Konsumentenschutzausschuss, Ersatzmitglied im Verfassungsausschuss; Vorsitzender des Datenschutzrates

Günter Kößl (ÖVP): von Beruf Polizeibeamter, im Nationalrat seit 1999, u.a. Mitglied im Innen- sowie im Landesverteidigungsausschuss

Albert Steinhauser (Grüne): von Beruf Jurist, im Nationalrat seit 2007, u.a. Mitglied in den Ausschüssen für Justiz, Inneres, Menschenrechte und im Verfassungsausschuss, Ersatzmitglied im Volksanwaltschaftsausschuss

Die Ansichten der Abgeordneten bilden über weite Strecken sehr deutlich die aktuelle Diskussion ab, ihre Antworten sind im Folgenden ungekürzt wiedergegeben.

unwatched: Das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung wird sowohl von den Verfassern des ursprünglichen Gesetzesentwurfs (BIM) als auch von zahlreichen Kritikern als verfassungsrechtlich problematisch bzw. als Verstoß gegen die Menschenrechte gesehen. Welche Aspekte der Vorratsdatenspeicherung sind Ihrer Meinung die problematischsten in Bezug auf die Wahrung der Grundrechte? Was kann/sollte die Politik tun, um diesbezügliche Verbesserungen zu erreichen?

Maier: Die von der Europäischen Union 2006 beschlossene anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung des Telekommunikationsverhaltens aller Europäer greift massiv in das Telekommunikationsgeheimnis ein, stellt eine unverhältnismäßige Maßnahme dar und steht als solche mit Art. 8/EMRK und Art. 8 der Grundrechte-Charta (GRC) in einem gravierenden Spannungsverhältnis. Österreich hat dieser Richtlinie zugestimmt.

Die EU-Mitgliedsstaaten wiederum sind nun verpflichtet geltendes europäisches Recht umzusetzen, widrigenfalls Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Österreich wurde deswegen bereits einmal verurteilt, ein weiteres Verfahren wurde angedroht. Damit drohen Österreich Strafzahlungen in Millionenhöhe. Vorratsdatenspeicherung ist deswegen besonders problematisch, weil damit in die Vertraulichkeit der Kommunikation eingegriffen und alle Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Aufgabe der Politik muss es sein, auf europäischer Ebene für eine Aussetzung dieser Richtlinie einzutreten.

Kößl: Nachdem die gesetzlichen Regelungen äußerst restriktiv gehalten sind, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet und zudem eine richterliche Entscheidung vorliegen muss bevor auf diverse Kommunikationsdaten zugegriffen werden kann, ist sichergestellt, daß die entsprechenden technischen Möglichkeiten nur der effektiven Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen werden.

Nachdem etwaige Änderungen das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Strafprozessordnung (StPO) und das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) betreffen, wird die Thematik ohnehin noch in mehreren Ausschüssen im Parlament eingehend behandelt und im Detail besprochen. Auch wird der Datenschutzrat eine eigene Arbeitsgruppe einrichten und eine Stellungnahme zum Thema erarbeiten. Aber im Prinzip ist die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung europäisches Recht, das von uns eigentlich schon längst umgesetzt hätte werden sollen.

Ich kann nur betonen, daß wie bisher mit äußerster Vorsicht und Sensibilität mit den Daten umgegangen wird. Es aber nicht sein kann, dass Datenschutz mit Täterschutz gleichgesetzt oder Opferschutz ausgehöhlt wird. Persönlich finde ich es schon sehr interessant, dass man dem Staat grundsätzlich misstraut, während man keine Bedenken hat, privaten Anbietern wie facebook, google usw. oft intime Informationen freiwillig und unaufgefordert mitzuteilen.

Steinhauser: Die Vorratsdatenspeicherung ist eine präventive Erfassung des Telefonier- und Internetverhaltens der gesamten Bevölkerung. Alle, die moderne Kommunikationsmittel nutzen, kommen damit automatisch in einen Generalverdacht. Die Vorratsdatenspeicherung ist daher ein schwerer Eingriff in das Menschenrecht auf Privatleben (Art. 8 EMRK). Schon deshalb sollte die Umsetzung der Richtlinie verweigert werden.

unwatched: Auf EU-Ebene ist derzeit eine Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Gange. Welche Position sollte die österreichische Regierung im europäischen Kontext einnehmen, welche Position nimmt sie derzeit ein, welche Initiativen könnte oder sollte sie im Zusammenhang mit der kommenden Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setzen?

Maier: Die EU-Kommission ist seit 15. September 2010 ist mit ihrem Evaluierungsbericht in Verzug. Bis heute gibt es keine fundierten Analysen, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Sinn macht und zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität geeignet ist. Derzeit ist auch noch nicht erkennbar, welche Änderungen die EU-Kommission vorschlagen wird.

Nur der EuGH kann diese Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus grundrechtlichen Überlegungen aufheben. Unabhängig von diesem Evaluierungsbericht muss getrachtet werden, Grundrechtseingriffe zurückzuschrauben. Sieht man die Notwendigkeit, Vorratsdaten zur Strafverfolgung verwenden zu können, sollte wie in anderen Ländern ein „Quick-Freeze-Verfahren“ diskutiert werden. Also Speicherung nur in Verdachtsfällen, mit entsprechendem Rechtsschutz und Informationsverpflichtungen. Information und Transparenz sind wesentliche Elemente einer Anti-Missbrauchsgarantie bei geheimen Überwachungen.

Kößl: Wie schon erwähnt ist die Richtlinie europäisches Recht, die von uns eigentlich schon längst hätte umgesetzt werden sollen. Bei der Verbrechensbekämpfung sehe ich in europaweit geltenden Gesetzen einen großen Vorteil.

Steinhauser: Österreich soll sich für die Rücknahme der Richtlinie zur EU-Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Eine menschenrechtskonforme Reform halte ich für nicht möglich. Ernsthafte österreichische Aktivitäten in Brüssel sind mir nicht bekannt.

unwatched: In welchen Fällen versprechen Sie sich von der Auswertung der Vorratsdaten eine wirksamere und effektivere Bekämpfung von Verbrechen, die nicht auch ohne die Speicherung der Vorratsdaten möglich wäre? Liegen Ihnen dazu konkrete Auswertungen (evtl. aus Ländern, wo die Vorratsdatenspeicherung bereits eingeführt wurde) vor?

Maier: Nach vorliegenden Zahlen ist die Vorratsdatenspeicherung ineffektiv und kontraproduktiv. Dies wird beispielsweise bei der deutschen Kriminalstatistik deutlich. „Die Zahl der sogenannten „Internetdelikte“ zeigt seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen - wer wann von seinem Provider welche IP-Adresse zugeteilt bekam – gar einen gegenläufigen Trend. Der Zahl der angezeigten Straftaten hat sich seit 2005 (118.000) und 2009 (207.000) verdoppelt, die Aufklärungsrate sank von 84,9 % auf 75,7 %, pikanterweise fiel sie am stärksten in den beiden Jahren der Vorratsdatenspeicherung“ (fm4.orf.at vom 21.11.2010).

Aus Sicht des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sind in Deutschland nach der Einführung der Vorratsdatenspeicherung verstärkt Internetcafés, öffentliche WLAN-Zugänge, Anonymisierungsdienste, öffentliche Telefone und nichtelektronische Kommunikation genutzt worden. Damit wurden gezielt Überwachungsmaßnahmen unterlaufen.

Kößl: Diesbezüglich verspreche ich mir vor allem bei der Verfolgung schwerer Kriminalität eine bessere Handhabe, etwa beim Kampf gegen den Terrorismus, gegen Kinderpornographie und diversen Formen der Cyberkriminalität. Es kann nicht sein, daß sich das Internet zu einem rechtsfreien Raum entwickelt. Freiheit auf Kosten anderer kann ich einfach nicht gutheißen.

Steinhauser: Diese Frage müssen Sie den ÜberwachungspolitikerInnen von SPÖ und ÖVP stellen. Ich bin davon überzeugt, dass sich die vermeintlichen Adressaten der Vorratsdatenspeicherung „die Kriminellen“ schützen werden. Die Speicherung lässt sich nämlich leicht durch verschlüsselte Netzwerke, Wertkartentelefone, öffentliche Internetzugänge oder Provider in Drittstaaten umgehen. Ich kenne die Auswertungen aus Deutschland. Dort hat die Vorratsdatenspeicherung genau „nichts“ gebracht.

unwatched: In der Öffentlichkeit ist in jüngster Zeit auch viel Kritik darüber laut geworden, dass der Bürger für seine Überwachung auch noch selber zahlen muss. Wenn Sie völlig freie Hand hätten, für welche Maßnahmen zur Verbesserung/Erhaltung der Sicherheit würden Sie die kolportierten Kosten von 20 Millionen Euro für Errichtung der nötigen VDS-Infrastruktur sowie die angenommen laufenden Kosten von rund 3 Millionen pro Jahr einsetzen?

Maier: Die mit einer Vorratsdatenspeicherung verbundenen Kosten werden nach meiner Kenntnis in erster Linie von der Wirtschaftskammer Österreich und den Kommunikationsdiensteanbietern – unter Hinweis auf eine VfGH-Entscheidung – kritisiert.

Damit verbundene Kosten könnten durch die Branche sicher besser eingesetzt werden. Beispielsweise zur Sensibilisierung der österreichischen Bevölkerung (insb. jugendliche Internetuser) zu den Themen IT-Sicherheit und Schutz der Privatsphäre in Zeiten des Internets.

Kößl: Sie haben Recht, die Vorratsdatenspeicherung ist keine billige Sache, die Investitionskosten schätzt man auf 15 bis 20 Millionen Euro. Doch sind die Summen auf die Telekommunikationsunternehmen und drei Ministerien verteilt und als Sicherheitssprecher bin ich der Meinung, daß wir für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung weder Mühen noch Kosten scheuen dürfen. Gewisse Dinge müssen einem auch etwas wert sein. Kosten allein, sind für mich kein schlagendes Argument.

Steinhauser: Bewährungshilfe, Opferschutz, Personal der Justiz

unwatched: Ein gerne gebrauchtes Argument in Bezug auf Überwachungsmaßnahmen lautet, dass rechtschaffene Bürger ohnehin nichts zu verbergen hätten. Vor kurzem haben Medien das Bewegungsprofil eines eines deutschen Politikers veröffentlicht, das einen sehr detaillierten Überblick über seine Aktivitäten in einem Zeitraum von sechs Monaten gibt. Würden Sie einer Veröffentlichung eines umfassenden Bewegungsprofils Ihrer eigenen Person oder beispielsweise eines Ihrer Familienmitglieder ohne weiteres zustimmen?

Maier: Ich würde einer Veröffentlichung eines umfassenden Bewegungsprofils meiner eigenen Person keinesfalls zu stimmen. Denn mit einem Bewegungsprofil würden auch meine Kommunikationspartner bloßgestellt werden. Dabei geht es nicht nur um meine Daten, sondern um persönliche Daten auch anderer Personen, deren Privatsphäre betroffen wäre, da Verknüpfungen zwischen Personen nachvollziehbar werden. Familienmitglieder können diese Entscheidung nur selbst treffen (informationelle Selbstbestimmung), ich würde ihnen aber mit Bestimmtheit abraten.

Kößl: Ich habe u.a. in der "Zeit" von und über den Bundesvorstand der Grünen Malte Spitz gelesen, doch interessieren mich als Kriminalisten die Tagesabläufe unbescholtener Bürger nicht im Geringsten. Genauso wenig kann ich mir vorstellen, daß sich daher jemand für meinen Tagesablauf interessieren könnte, obwohl ich mit der Offenlegung diverser Daten kein Problem hätte. Ich persönlich habe etwa die Uniqa SafeLine in meinem Auto installiert, jeder von mir zurückgelegte Kilometer kann schon jetzt nachvollzogen werden, doch ich habe mich im Sinne der Sicherheit (im Falle eines Unfalles oder bei Diebstahl des Autos) bewusst dafür entschieden."

Steinhauser: Grundsätzlich nein – vielleicht um den Überwachungswahnsinn sichtbar zu machen.

Die Gesetzesvorlagen zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich (bzw. die erforderlichen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes sowie der Strafprozessordnung (StPO) und des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG)) wurde im Zuge der Ersten Lesung im Nationalrat dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zur weiteren Behandlung zugewiesen. Der Ausschuss hat die Möglichkeit, Änderungsvorschläge auszuarbeiten. Dieser Text kommt dann im Zuge der zweiten Lesung zur Beratung in den Nationalrat, wo über die groben Züge des Entwurfs entschieden wird.

[unwatched]