VDS: Experten raten zu Quick-Freeze statt verdachtsunabhängiger Massenspeicherung
Was in Deutschland schon seit längerem diskutiert wird, bringen nun auch österreichische Experten wieder aufs Tapet: Im Streit um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich haben Vertreter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (BIM) neuerlich vorgeschlagen, alternativ das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren ("Schockgefrieren") vorzusehen.
Bei diesem Verfahren, erfolgt die Sicherung von Verkehrsdaten nur in begründeten Verdachtsfällen und auf richterlichen Beschluss, die Daten werden quasi zu einem bestimmten Zeitpunkt auf Anfrage eingefroren und stehen so Ermittlungsbehörden zur Verfügung – also nur dann, wenn hinreichender Anlass bzw. Verdacht gegeben ist. Und anders als bei der Vorratsdatenspeicherung, bei der alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet von allen Einwohnern präventiv und ohne Verdacht für sechs Monate gespeichert werden.
Viele Kritiker der Vorratsdatenspeicherung vertreten daher die Ansicht, der Nutzen von Quick-Freeze sei praktisch der gleiche, der Grundrechtseingriff allerdings deutlich geringer. Denn die Polizei könnte auf Zuruf erwirken, dass bestimmte Verbindungsdaten gespeichert (eingefroren) werden und müsste gleichzeitig um richterliche Genehmigung ansuchen, um Zugriff auf die eingefrorenen Daten zu erhalten. Diese Vorgangsweise würde Datenverluste durch bürokratische Verzögerungen verhindern und dennoch Zugriffs- und Rechtsschutz bieten.
Seit im Vorjahr der Bundesverfassungsgerichtshof die deutsche Variante der Vorratsdatenspeicherung als nicht verfassungskonform erachtet hat und keine Daten mehr auf Vorrat gespeichert werden dürfen, wird Quick-Freeze in Deutschland immer wieder als mögliche Alternative für eine neue Regelung diskutiert. Vor allem die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wehrt sich gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung und hat im Januar 2011 ein Eckpunkte-Papier zu Quick-Freeze vorgelegt.
Davon will man in Österreich aber nichts wissen, wie Die Presse am Freitag berichtet. Denn insbesondere die ÖVP-geführten Ressorts (Innen- und Justizministerium) wollen weit mehr als die von der EU geforderte Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Vielmehr läuft der aktuelle Gesetzesentwurf zur Speicherung von Vorratsdaten darauf hinaus, den Ermittlungsbehörden auch für Bagatelldelikte und oftmals auch ohne richterliche Genehmigung Zugriff auf die Verbindungsdaten zu gewähren (unwatched berichtete).
Auf Druck von Polizei wie Staatsanwälten, so Die Presse weiter, sollen alle Paragrafen des Strafgesetzes als Grund für präventive Überwachung dienen – laut Christof Tschohl vom BIM „auch üble Nachrede und Ehrenbeleidigung“, weshalb er und der Vorsitzende des Datenschutzrates die Meinungsfreiheit gefährdet sehen.
[unwatched]


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