Datenschutzrat: VDS entspricht Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit
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Foto: David Monniaux
Nach seiner gestrigen Sitzung gab sich der Datenschutzrat sehr kritisch gegenüber der geplanten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Österreich und betont weiterhin seine ablehnende Haltung gegenüber der umstrittenen Datensammlung. Auch die Speicherung und Auswertung der persönlichen Daten aller Flugreisenden (PNR) sei problematisch.
Deswegen will der Beirat auch noch keine endgültige Stellungnahme zur kürzlich veröffentlichten Regierungsvorlage abgeben. Vielmehr habe man nach intensiver Diskussion beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die eine Endfassung ausarbeiten soll, wie der Vorsitzende des Datenschutzrates, Nationalratsabgeordneter Johann Maier heute erklärte. Denn das Gremium habe sich nun erstmals mit den konkreten Änderungsvorschlägen in der Strafprozessordnung (StPO) und beim Sicherheitspolizeigesetz (SPG) auseinandersetzen können und dazu kritische Anmerkungen vorgenommen. Die endgültige Stellungnahme werde daher neben den Änderungen des Telekommunikationsgesetzes auch die Änderungen von StPO und SPG betreffen müssen.
Für Österreich bestehe das Problem, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung europäisches Recht ist und umgesetzt werden muss, obwohl diese möglicherweise in Kürze geändert werde. Weiters unterliegt sie einem Verfahren beim EuGH, ob sie der Grundrechtecharta entspricht, ein Verfahren, dessen Ausgang für niemanden absehbar sei.
"Der Datenschutzrat steht dieser Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in Grundrechte insbesondere in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind", so der Datenschutzratsvorsitzende. Die Vorratsdatenspeicherung sei im Grunde sogar eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation und vom Grundsatz der Datensparsamkeit aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen.
"Auch mit einer Minimalumsetzung lässt sich die grundrechtliche Problematik nicht beheben, sondern nur abmildern. Deshalb hat der Datenschutzrat in allen seinen bisherigen Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung diese grundsätzlich – und dies immer einstimmig – in Frage gestellt", betonte Maier.
Auch der jüngste Vorstoß zur Verwendung von Fluggastdaten (PNR) durch die Strafverfolgungsbehörden stößt beim Datenschutzrat auf wenig Gegenliebe. Der aktuelle EU-Vorschlag, der die Speicherung aller persönlichen Daten aller Flugreisenden in Europa vorsieht, entspreche keineswegs dem Grundsatz der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Der Datenschutzrat habe daher in seiner Stellungnahme dem Innenministerium neuerlich empfohlen, "auf europäischer Ebene gegen diese Richtlinie aufzutreten, sollte der Nachweis der Notwendigkeit sowie die Sicherstellung der Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit weiterhin nicht zu erbringen sein".
Schließlich fordert "gerade die europäische Grundrechte-Charta ... vom europäischen
Gesetzgeber die Einhaltung grundrechtlicher Prinzipien und damit auch die Gewährleistung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre", so Maier.
[unwatched/APA]


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