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Grüne verlangen Hearing zu Vorratsdaten im Justizausschuss

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Foto: Marcosleal

Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser hat gegenüber der APA angekündigt, er werde ein parlamentarisches Expertenhearing zur Vorratsdatenspeicherung einfordern. Andernfalls wolle er den Justizausschuss blockieren.

Konkret geht es um die geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO), die in der nächsten Sitzung des Justizausschusses am 23. März behandelt werden sollen, berichteten dieser Tage ORF und derStandard.

Zugriffe ohne richterliche Genehmigung
Die Grünen sehen in der Form, wie die Verpflichtung zur Speicherung von Vorratsdaten in Österreich umgesetzt werden soll, den Einstieg in eine Spitzelgesetzgebung. Steinhauser kritisiert zudem, dass SPÖ und ÖVP den Eindruck erwecken wollen, dass die Vorratsdaten nur bei schweren Straftaten und mit richterlicher Genehmigung abgerufen werden könnten. In Wahrheit werden Polizei und Staatsanwaltschaft aber auch ohne richterliche Genehmigung Zugriff auf bestimmte Daten haben.

Insbesondere können sie ohne richterliche Kontrolle feststellen, welche Person einer bestimmten IP-Adresse oder einer bestimmten E-Mail-Adresse zugeordnet werden kann und wer der Empfänger eines bestimmten Mails ist.

Fehlende Begutachtung
Um dies zu ermöglichen bzw. um die Vorratsdatenspeicherung einführen zu können, müssen insgesamt drei österreichische Gesetze geändert werden: Telekommunikationsgesetz (TKG), Sicherheitspolizeigesetz und Strafprozessordnung (StPO). In der StPO wird u.a. geregelt, auf welche Daten die Ermittlungsbehörden unter welchen Umständen zugreifen dürfen. Aber die nun geplanten Änderungen sind in der vorliegenden Form nie in Begutachtung gewesen, kritisiert Steinhauser. Deshalb müssten zumindest Experten zu Wort kommen, ansonsten werde er der Tagesordnung der für 23. März angesetzten Sitzung des Justizausschusses nicht zustimmen.

Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung geht auf eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006 zurück. Österreich ist nun säumig, weil die Richtlinie nicht plangemäß bis 2008 umgesetzt wurde. Weil wegen der Nicht-Umsetzung bereits Strafzahlungen drohen, will die Regierung die umstrittene Vorratsdatenspeicherung nun möglichst rasch in Kraft setzen.

Im Zuge der Speicherung der Vorratsdaten werden sogenannte Verkehrs- und Standortdaten von Telefon-, Handy- und Internetverbindungen für einen bestimmten Zeitraum gespeichert. Wie viele andere Kritiker auch, sieht Steinhauser darin eine Präventivüberwachung, denn es werden "Daten von allen NutzerInnen moderner Kommunikationsmittel ... gespeichert, ohne dass sie sich etwas zu Schulden kommen lassen haben. Die vermeintlichen Adressaten der Vorratsdatenspeicherung hingegen, "die Kriminellen" werden sich zu schützen wissen und die Überwachungsmaßnahmen umgehen, indem sie verschlüsselte Netzwerke, Wertkartentelefone, öffentliche Internetzugänge oder Provider in Drittstaaten nutzen.

[unwatched/ORF/APA]