Vorratsdatenspeicherung in der Praxis: Das Leben des Malte Spitz
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Foto: U.S. Army
„Datenschutz heißt für mich [...], das Datensparsamkeit betrieben wird und dass ich einen Auskunftsanspruch habe und erfahre was gespeichert wird“, schreibt Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen (Deutschland), der sich für Datenschutz und gegen die Vorratsdatenspeicherung engagiert, in seinem Blog.
Daher setzte sich der Politiker 2009 auch für die Aktion „Datenschutzsommer“ der Grünen ein, die die Bürger dazu aufgerufen hatten von Mobilfunkunternehmen Einsicht in die über sie gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen. Bedauerlicherweise musste Spitz feststellen, dass die Telekommunikationsunternehmen bei Weitem nicht so auskunftsfreudig sind, wie man denken könnte. Sein Auskunftsersuchen blieb damals mit dem Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe unbeantwortet. Daher entschied sich Spitz dazu, die ihm zustehende Auskunft gerichtlich von T-Mobile, seinem damaligen Mobilfunkanbieter, einzuklagen.
In der Zwischenzeit hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig eingestuft und gekippt, sowie die Löschung aller angefallen Daten angeordnet. Dank einer außergerichtlichen Einigung mit T-Mobile war es Spitz dennoch möglich die Herausgabe der Datensätze zu erzielen.
Allerdings enthielten die ausgelieferten Datensätze nur die Hälfte der Informationen, die dem Bundeskriminalamt (BKA) dank der Vorratsdatenspeicherung im Zuge seiner Ermittlungen bereitgestellt werden würden. Um die Privatsphäre von Spitzs Kommunikationspartnern zu schützen, wurden nämlich sämtliche Informationen zur Person Dritter, wie die Telefonnummern, entfernt. Diese Daten sind es aber, auf die das BKA ganz besonders hofft, da sie Verknüpfungen zwischen Bürgern herstellen lassen und somit soziale Netzwerke nachvollziehbar machen.
Insgesamt hat das Mobiltelefon von Spitz über 35.000 (!) Einträge in einem Zeitraum von sechs Monaten, von August 2009 bis Februar 2010, verursacht. Dabei wurden seine Bewegungen zu 78 % erfasst. Da dem Politiker klar war, dass „die theoretische Bedrohung einer solchen Massenspeicherung endlich greifbar werden muss“, hat er beschlossen ein halbes Jahr seines Lebens der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Unterstützung erhielt er dabei von dem Unternehmen Open Data City und Zeit Online, die Spitz halfen die Daten in einer interaktiven Karte aufzubereiten und anschaulich zu machen, was bisher nur Theorie war.
Schlußendlich erhielt Spitz die Basisdaten, die entstehen, wenn sich sein Mobiltelefon bei unterschiedlichen Funkmasten einwählt. Diese lassen bereits erahnen, wo sich Spitz zu einem bestimmten Zeitpunkt ungefähr aufgehalten haben muss. Verknüpft mit Blogeinträgen und Tweets von Spitz, die allesamt öffentlich abrufbar sind, lässt sich nicht nur rekonstruieren, wo sich Spitz zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgehalten hat, sondern auch was er in dem Augenblick aller Wahrscheinlichkeit nach getan hat. Hat er gearbeitet, war er zu Hause, wann ist er eher telefonisch erreichbar und wann sollte man ihm besser eine Kurznachricht hinterlassen? All das und noch viel mehr kann aus der Fülle der Informationen geschlossen werden.
Aus der Bewegungsgeschwindigkeit lässt sich zudem erörtern, mit welchen Beförderungsmitteln Spitz unterwegs war, ob zu Fuß, mit dem Auto, mit dem Zug oder mit dem Flugzeug. Neben dem ungefähren Standort enthalten die Datensätze Informationen über ein- und ausgehende Telefonate und Kurznachrichten, sowie die Dauer der Internetverbindung.
Über das erstaunliche Ergebnis der Datenaufbereitung schreibt Zeit Online: „Im digitalen und mobilen Zeitalter entstehen permanent Spuren. Wer Zugriff auf sie hat und sich in ihnen auskennt, kann fast alles über die betroffene Person herausfinden. Daraus folgt: In einer Demokratie sollte jedermann jederzeit wissen dürfen, wer welche Informationen über ihn hat. Und sollte bestimmen dürfen, wer darauf wie zugreifen darf.“ Sehr treffende Schlussworte, wie wir finden.
[unwatched / Zeit Online]


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