Einigung über Vorratsdatenspeicherung neuerlich zurückgestellt
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Foto: Manfred Sauke
Trotz des Zeitdrucks hat sich die Regierung gestern Abend doch nicht auf eine gemeinsame Linie bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Österreich einigen können und das Thema von der Liste der Tagesordnungspunkte für den heutigen Ministerrat gestrichen.
Gemäß einer EU-Richtlinie soll auch in Österreich die Speicherung von Telekom- und Internet-Verbindungsdaten eingeführt werden. Dabei sollen alle Angaben darüber, wer mit wem wann telefoniert oder eine SMS ausgetauscht hat, wer an wen welche E-Mails verschickt hat und welche Seiten er/sie im Internet besucht hat, für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gespeichert werden – und das gänzlich unabhängig vom Vorliegen eines Verdachts oder gar einer bestimmten Straftat.
Gestritten wurde bisher über die Frage, für welche Zwecke die Behörden Zugriff auf diese Daten bekommen sollen, die bei den Telekom- und Internetanbietern gespeichert werden. Die federführende Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) hatte bisher eine gemäßigte Variante der Vorratsdatenspeicherung und dementsprechend einen Zugriff der Behörden nur für die Verfolgung "schwerer Straftaten" (Strafdrohung von mindestens drei Jahren) vorgesehen – nicht zuletzt deswegen, weil die mit dieser Bestimmung einhergehenden Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte drastisch sind.
Die Einschränkung der Grundrechte betrifft insbesondere Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ("Achtung des Privatlebens"), das Grundrecht auf Datenschutz gemäß Datenschutzgesetz, das Briefgeheimnis sowie das Fernmeldegeheimnis gemäß Staatsgrundgesetz; hinzu kommt der Eingriff in das Kommunikationsgeheimnis gemäß Telekommunikationsgesetz, das aber keine Verfassungsnorm darstellt.
Justiz- und Innenministerium hatten bisher dennoch Begehrlichkeiten gezeigt, den Anwendungsbereich der Bestimmungen auch auf Zivilverfahren (Stichwort: Filesharing) und die Verfolgung von Kleinstkriminalität auszudehnen.
Wie ORF und Standard berichten, bleiben die genauen Gründe für das neuerliche Scheitern der Verhandlungen rund um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung unklar. Während die SPÖ Kostenfragen und Fragen des begleitenden Rechtsschutzes ins Treffen geführt haben soll, warnte die ÖVP vor Einschränkungen im Kampf gegen Internetkriminalität. Zudem könnte die Bekämpfung von Kinderpornografie erschwert oder gar unmöglich gemacht werden, so ein Sprecher von Justizministerin Bandion-Ortner.
Damit soll die Bevölkerung wohl Glauben gemacht werden, dass Grundrechte wie der Schutz der Privatsphäre die Verfolgung von Straftaten behindern und deswegen aufgeweicht oder gar aufgegeben werden müssten. Auch Bundeskanzler Faymann äußert heute in einer Pressemitteilung, die "Beschlussfassung der Regierungsvorlage über das österreichische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung [sei] beim heutigen Ministerrat zurückgestellt [worden] ...der Kampf gegen den Terrorismus und die Wahrung des Datenschutzes stehen hier im Gegensatz zueinander".
In Wahrheit ist es in einer demokratischen Gesellschaft nicht angebracht, wesentliche Grundelemente der Gesellschaftsordnung gegeneinander auszuspielen. Abgesehen davon, dass im Raum steht, die erwähnten Grundrechte bereits für die Verfolgung von Kleinkriminalität und nicht erst für die Terrorismusbekämpfung zu auszuhöhlen. Ein Fundament aber, dem man einen wesentlichen Grundpfeiler entzieht, unterminiert das gesamte Gebäude (einer demokratischen Rechtsordnung).
Die Darstellung des Justizministeriums weist Ministerin Bures der Futurezone zufolge übrigens vehement zurück. Der Vorwurf, die Verbrechensbekämpfung werde erschwert, sei "unhaltbar" und "es gibt keinen Paragrafen, der damit aufgehoben wird", so Bures. Im Gesetzesentwurf sei festgelegt, dass Justiz und Polizei auf Internetdaten zur Verfolgung aller Strafdaten zugreifen dürften.
Und auch das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM), das im Vorjahr über Auftrag von Ministerin Bures den Entwurf zur VDS-Gesetzesnovelle erstellt hatte, widerspricht vehement der Darstellung, der Gesetzesvorschlag würde die Verfolgung von Kinderpornostraftaten im Internet erschweren oder verhindern.
Diese Auslegung könne "im besten Fall auf einem Missverständnis" beruhen, meldet sich der Leiter des BIM, Hannes Tretter, zu Wort, denn der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Internetadressen unabhängig von der Schwere der Straftat zur Verfügung stehen. Damit können also auch Delikte im Bereich der Kinderpornografie geahndet werden. "Die vorgeschützte Debatte um Kinderpornografie solle wohl von den eigentlichen Rechtsschutzfragen ablenken", so die Menschenrechtsexperten des BIM.
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