Überwachung und Zensur: Loppsi 2 in Frankreich endgültig verabschiedet
Das so genannte Loppsi 2-Gesetz (Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure)soll der Stärkung der inneren Sicherheit in Frankreich dienen. Neben der Sperre von Websites mit kindesmissbräuchlichen Inhalten sieht das Gesetzespaket unter anderem eine enorme Ausweitung der öffentlichen Videoüberwachung, das Verbot von Websites, die Kinder und Jugendliche zu selbstmörderischen Spielen anregen, sowie Online-Durchsuchungen von privaten Rechnern mittels Spyware vor. Zudem soll Identitätsdiebstahl mit bis zu zwei Jahren Haft und 20.000 Euro Geldstrafe härter bestraft werden. Auch das Betreiben von Phishing-Seiten soll strenger geahndet werden.
Nachdem Teile des Gesetzespakets bereits Ende Dezember von der französischen Nationalversammlung (Unterhaus) und Mitte Jänner vom Senat (Oberhaus) angenommen worden waren, wurde das Loppsi 2-Gesetz am vergangenen Dienstag nun endgültig von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet. Möglich wurde dieses Abstimmungsergebnis durch eine Mehrheit der Regierungspartei UMP, der auch Innenminister Eric Besson angehört.
Dabei wurde der in früheren Fassungen des Gesetzesentwurfs vorgesehene Richtervorbehalt bei Internetsperren endgültig verworfen. Folglich entscheidet die zuständige Behörde künftig alleine und ohne gerichtliche Kontrolle über die Verhängung von Internetsperren.
Zahlreiche nationale und internationale Kritiker des Gesetzespakets – insbesondere Gegner der Zensur mittels Internetsperren – sind überzeugt, dass es bloß eine Frage der Zeit ist, bis die Sperren auf weitere unliebsame Inhalte, wie beispielweise Glücksspiel-, Whisteblowing- oder Filesharingseiten, ausgeweitet werden.
Die Oppositionsparteien haben angekündigt beim französischen Verfassungsgerichtshof eine Überprüfung des Gesetzes beantragen zu wollen.


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